Impfung schützt vor Masern
23. Februar 2015. In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommt es aktuell vermehrt zu Masernerkrankungen. Laut Robert Koch-Institut sind im Januar 2015 allein in Berlin bereits 254 Menschen an Masern erkrankt.
Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann. Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) beträgt 8-14 Tage.
Grundsätzlich wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) die erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 14-23 Monaten erfolgen.
Zusätzlich empfiehlt die STIKO, dass alle nach 1970 geborenen Erwachsenen sollten ihren Impfstatus überprüfen. Hier kann auch der Impfcheck der BZgA helfen.
Gesetzlich Versicherte haben einen kostenfreien Anspruch auf die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote
Deutschland hat in den vergangenen Jahren im Bereich der Masernimpfung bei Kindern wichtige Fortschritte erzielt. Wie die aktuellen Fälle zeigen, dürfen diese Anstrengungen nicht nachlassen.
Es bleibt wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, die für die Masern-Elimination erforderlichen Impfquoten von 95 Prozent für die zwei von der STIKO empfohlenen Impfungen zu erreichen. In vielen Fällen erfolgen Impfungen noch immer zu spät und nicht, wie von der STIKO empfohlen, bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. In der Altersgruppe der Ein- bis Sechsjährigen ist daher der Anteil der Kinder, die für eine Maserninfektion empfänglich sind, immer noch sehr hoch. Für die betroffenen Kinder bleibt das Erkrankungsrisiko in dem Zeitraum bis zur Vervollständigung des Impfschutzes erhöht. Gerade in Gemeinschaftseinrichtungen, wie der Kita, bedeutet das, dass sich zum Beispiel beim Auftreten von Masern größere Krankheitsausbrüche ereignen können. Um die Impfquoten zu erhöhen, ergreift das Bundesministerium für Gesundheit zahlreiche Maßnahmen. Neben beispielsweise der Kampagne der BZgA "Deutschland sucht den Impfpass" und den Aufklärungsblättern über die MMR-Impfungen des RKI in 15 Sprachen gehören dazu Regelungen, die mit dem Präventionsgesetz geplant sind, dessen Entwurf am 17. Dezember 2014 vom Kabinett beschlossen wurde:
Einführung des Nachweises über eine ärztliche Beratung vor der Kita
Die ärztliche Beratung zum Impfschutz durch den Kinder- oder Hausarzt ist der richtige Weg, um einen frühzeitigen Schutz der Kinder zu erreichen und gefährliche Krankheiten, wie z.B. Masern, auszurotten. Der Entwurf des Präventionsgesetzes sieht deshalb eine ärztliche Impfberatung vor, die Eltern künftig beim Eintritt ihres Kindes in die Kita vorlegen müssen. Das ist sinnvoll, weil gerade bei gefährlichen Krankheiten, wie etwa Masern, kleine Kinder ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben und auch das Ansteckungsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen, wie der Kita zunimmt. Die Beratung dient dazu, Eltern verstärkt über solch gefährliche Krankheiten und Möglichkeiten des Schutzes ihres Kindes aufzuklären und den Impfschutz zu verbessern.
Überprüfung des Impfstatus bei den Gesundheitsuntersuchungen
Die größten Impflücken bestehen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Daten aus dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des RKI aus den Jahren 2003-2006 zeigen, dass nur 77,5% der 14-17-Jähringen einen vollständigen Schutz gegen Masern aufwiesen. Das geplante Präventionsgesetz sieht daher vor, dass der behandelnde Arzt den Impfstatus bei Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche künftig überprüft und zu empfohlenen Schutzimpfungen berät.