Präventionsgesetz verbessert Impfschutz
18. Juni 2015. Impfungen zählen zu den effektivsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. Vorrangig zielen sie auf einen Individualschutz ab: Sie immunisieren die geimpfte Person gegen bakterielle und virale Erreger, so dass eine Ansteckung ausbleibt. Dadurch lässt sich die weitere Ausbreitung der Krankheit verringern oder gar aufhalten. Obwohl moderne Impfstoffe allgemein gut verträglich und nur äußerst selten mit Nebenwirkungen verbunden sind, existieren in allen Altersstufen Impflücken.
Einen wichtigen Beitrag zur Impfprävention soll das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) leisten.
Die zuständigen Behörden auf Landesebene können ungeimpften Kindern vorübergehend den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Horten untersagen, wenn dort Masernfälle auftreten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene obligatorische Überprüfung des Impfschutzes bei Gesundheitsuntersuchungen dient vor allem der Verbesserung von Beratung und Aufklärung. Schließlich richten sich zahlreichen Untersuchungen zufolge 90 % der Menschen beim Impfen nach dem Rat ihres Arztes.
Auch Betriebsärzte sollen künftig – zusätzlich zu Vertragsärzten – allgemeine Schutzimpfungen durchführen können. Medizinische Einrichtungen dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen, die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutz abhängig machen und ihre Beschäftigten so einsetzen, dass vermeidbaren Infektionsrisiken vorgebeugt wird.
Nationaler Aktionsplan
Auf der Nationalen Impfkonferenz in Berlin wurde am 18. Juni 2015 der "Nationale Aktionsplan zur Elimination von Masern und Röteln 2015 - 2020" vorgestellt.
Der Aktionsplan sieht vielfältige Maßnahmen vor, um den Impfschutz in Deutschland zu verbessern und benennt die mit der Umsetzung betrauten Akteure. Den Aktionsplan hat eine übergreifende Arbeitsgruppe verfasst. Daran beteiligt waren die Gesundheitsministerien der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen, das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Verband der Ersatzkassen.