Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
19. März 2015. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Zum Hintergrund
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet.