Versorgungsstärkungsgesetz im Bundestag

8. März 2015. Der Bundestag hat am 8. März 2015 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) beraten.

08. März 2015

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen.

Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz in der Bundestagsdebatte: "Und wenn es nicht nur ein PR-Gag sein soll, dass die Ärzte für 'Ihr Leben gern arbeiten', dann bedeutet das auch, dass sie dort arbeiten, wo wir leben. Die Kassen-Ärzte sind verpflichtet, eine gute ärztliche Versorgung zu leisten. Dazu gehören auch Arzttermine in einer angemessenen Zeit. Das Versorgungsstärkungsgesetz stärkt die Patientenrechte durch schnellere Facharzttermine und schafft Anreize für die Niederlassung von Ärzten auf dem Land."

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