Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

3. November 2015. Mit verschiedenen Maßnahmen verbessern Bund und Länder die Versorgung von Flüchtlingen. Die entsprechenden Beschlüsse zielen auch auf den Gesundheitsbereich ab. Sie sind Bestandteil des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das in seinen wesentlichen Regelungen am 24. Oktober 2015 in Kraft trat.

03. November 2015

Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen eine angemessene Versorgung. Daher trifft das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auch Maßnahmen im Gesundheitsbereich. Konkret geht es um vier Punkte:

  •  Elektronische Gesundheitskarte: Schon heute können die Bundesländer die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen, allerdings ist dies zum Teil mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Der Bund schafft daher die rechtlichen Voraussetzungen, um den Bundesländern, die dies wollen, die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit geringem Verwaltungsaufwand zu erleichtern. Der Leistungsumfang und die Finanzierung der medizinischen Versorgung erfolgt unverändert im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Impfschutz: Um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ist ein ausreichender Impfschutz notwendig. Für die Versorgung von Flüchtlingen mit Schutzimpfungen wird ein bundesweit einheitlicher Standard geregelt. Die zuständigen Behörden vor Ort stellen zudem sicher, dass Asylbewerbern frühzeitig die notwendigen Schutzimpfungen angeboten werden. So wird gewährleistet, dass die Gruppe der Asylbewerber frühzeitig einen mit der Allgemeinbevölkerung vergleichbaren Impfschutz aufweist.
    Das Robert Koch-Institut (RKI) unterstützt die Bundesländer laufend mit Beratung und seiner wissenschaftlichen Expertise. In Abstimmung mit ihnen sowie der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat das RKI nun ein Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland entwickelt. So soll ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer für die Versorgung von Flüchtlingen mit Schutzimpfungen erreicht werden.
  • Psychotherapeutische Behandlung: Die Menschen, die zu uns kommen, haben in ihrem Herkunftsland häufig schlimmste physische und psychische Gewalt erlebt. Oftmals sind sie traumatisiert. Wichtig ist, diese Flüchtlinge gut zu versorgen. Ärzte, Psychotherapeuten und psychosoziale Einrichtungen werden zur kontinuierlichen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge ermächtigt. Dieser Punkt ist auch in der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 geregelt.
  • Medizinische Erstversorgung: Schon aufgrund ihrer Sprachkenntnisse können Flüchtlinge mit medizinischen Kompetenzen bei der Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen eine sehr wichtige Hilfe sein. Deshalb wird es medizinischen Helfern ermöglicht, gemeinsam mit deutschen Ärzten in den Aufnahmeeinrichtungen zu unterstützen.
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