EU-Sicherheitslogo im Internet wird Pflicht
26. Oktober 2015. Ab sofort müssen Internethändler von Medikamenten das im Juni eingeführte EU-Logo verpflichtend anzeigen. Über das Logo können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob ein Händler behördlich erfasst und zum Versandhandel mit Arzneimitteln, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, berechtigt ist. Außerdem geben Flagge und Sprache des Mitgliedstaats zu erkennen, wo ein Händler seinen Sitz hat.
Die EU-weiten Regelungen sorgen für mehr Sicherheit beim Kauf von Medikamenten, denn nun sind legale Händler leichter zu erkennen. Gerade im Internet trifft man auf viele dubiose Anbieter, die häufig gefälschte Medikamente verkaufen. Solche Fälschungen enthalten oft keine bzw. falsch dosierte Wirkstoffe oder gar gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe. In jedem Fall bergen sie hohe Risiken für die Anwender.
Register mit legalen Händlern im DIMDI
Jedes EU-Land listet die dort ansässigen legalen Versandhändler in einem nationalen Register. In Deutschland wird dieses sogenannte Versandhandels-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) – einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums geführt.