Pflegeberufsgesetz im Kabinett beschlossen

13. Januar 2016. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben den Entwurf des Pflegeberufsgesetzes anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

13. Januar 2016
Grafik: Die neuen Pflegefachkräfte haben Fähigkeiten in allen Pflegebereichen, können sich spezialisieren, lernen von erfahrenen Pflegekräften, müssen kein Schulgeld bezahlen und erhalten eine Ausbildungsvergütung und können ein wissenschaftliches Pflegestudium abschließen
Grafik: Die neuen Pflegefachkräfte haben Fähigkeiten in allen Pflegebereichen, können sich spezialisieren, lernen von erfahrenen Pflegekräften, müssen kein Schulgeld bezahlen und erhalten eine Ausbildungsvergütung und können ein wissenschaftliches Pflegestudium abschließen

Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt noch attraktiver machen. Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker. Gleichzeitig bekommen Pflegefachfrauen und -männer künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in einem vom bundesweiten Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie den Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

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