Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

27. Juli 2016. Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen eine angemessene Gesundheitsversorgung. Von Anfang an steht Asylbewerbern die medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz offen. Bund und Länder haben eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen, um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weiter zu verbessern.

27. Juli 2016

Elektronische Gesundheitskarte

Der Bund hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bundesländern bei Bedarf die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit geringem Verwaltungsaufwand zu erleichtern. Der Leistungsumfang und die Finanzierung der medizinischen Versorgung erfolgt unverändert im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Einige Länder haben bereits die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt.

Psychotherapeutische Behandlung

Die Menschen, die zu uns kommen, haben in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht häufig schlimmste physische und psychische Gewalt erlebt. Oftmals sind sie traumatisiert. Allerdings entwickelt nicht jeder, der einem potenziell traumatisierendem Erlebnis ausgesetzt war, auch eine psychische Erkrankung. Eine Diagnose kann unter Umständen schon in einem sehr frühen Stadium erfolgen. Die Therapie erfolgt dann bei speziellen Ärzten oder in speziellen Behandlungszentren.

Die medizinische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen fällt in den Bereich der Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund unterstützt diese und trägt mit gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung bei. So hat das Bundesgesundheitsministerium geregelt, dass durch eine Ergänzung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in vielen Ländern psychosoziale Behandlungszentren und speziell eingearbeitete Therapeuten zusätzlich zur psychotherapeutischen Versorgung zugelassen werden. Das ist wichtig, weil durch diese Maßnahme eine durchgängige Behandlung gewährleistet werden kann. Die Patienten müssen also nicht den Therapeuten wechseln, wenn ihr Asylverfahren abgeschlossen ist oder sie nach 15 Monaten Leistungen auf GKV-Niveau erhalten. Zudem stehen so mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch durch die finanzielle Förderung von Traumazentren sowie die Finanzierung und Durchführung einer Reihe von Projekten und Veranstaltungen reagiert.

Speziell zum Thema der psychischen Gesundheit von nach Deutschland geflüchteten Kindern und Jugendlichen hat das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2016 einen Workshop des gemeinnützigen Vereins „Aktion Psychisch Kranke e.V.“ in Kooperation mit relevanten Fachgesellschaften, der Bundespsychotherapeutenkammer, UNICEF und der Deutschen Traumastiftung gefördert. Der Workshop fand unter Beteiligung von Vertretern des Bundes und der Länder und zahlreicher weiterer Akteure statt, um die bestehenden Herausforderungen und mögliche Lösungswege in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen zu erörtern.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stellen eine in ihrer psychischen Gesundheit besonders sensible Personengruppe dar. Das BMG fördert ein Modellprojekt an der Universitätsklinik Münster, in dem es um die Einrichtung und Evaluierung einer psychiatrischen Ambulanz auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht.

Insgesamt besteht zu diesen Themen ein enger Austausch mit Ländern, Sozialversicherungen, beruflichen Standesorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft. Erkenntnisse aus den durchgeführten Modellvorhaben werden in die weitere Politikgestaltung einfließen.

Impfschutz

Um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ist ein ausreichender Impfschutz notwendig. Für die Versorgung von Flüchtlingen mit Schutzimpfungen wurde ein bundesweit einheitlicher Standard eingeführt. Die zuständigen Behörden vor Ort stellen zudem sicher, dass Asylbewerbern frühzeitig die notwendigen Schutzimpfungen angeboten werden. So wird gewährleistet, dass die Gruppe der Asylbewerber frühzeitig einen mit der Allgemeinbevölkerung vergleichbaren Impfschutz aufweist.

Das Robert Koch-Institut (RKI) unterstützt die Bundesländer laufend mit Beratung und seiner wissenschaftlichen Expertise. In Abstimmung mit ihnen sowie der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat das RKI ein Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland entwickelt. So soll ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer für die Versorgung von Flüchtlingen mit Schutzimpfungen erreicht werden.

Flüchtlinge mit medizinischen Kompetenzen

Aufgrund ihrer Sprachkenntnisse können Flüchtlinge mit medizinischen Kompetenzen bei der Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen eine sehr wichtige Hilfe sein. Deshalb wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Asylsuchende mit entsprechender Ausbildung als medizinische Helfer in den Aufnahmeeinrichtungen eingebunden werden können.

Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende

Der Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland, der in 7 verschiedene Sprachen übersetzt wurde, gibt einen ersten bundesweit einheitlichen Überblick über das deutsche Gesundheitswesen sowie die Untersuchung in Aufnahmeeinrichtungen in einfacher Sprache. Der Ratgeber enthält allgemeine Informationen zum Gesundheitswesen und praktische Hinweise zum Schutz vor Krankheiten und Infektionen.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.