Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz
Berlin, 2. März 2016. Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes soll die Pflegeausbildung moderner und attraktiver werden. Inhaltliche Details zur neuen Ausbildung werden wie bei jedem Lehrberuf in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun Eckpunkte für eine solche Verordnung vorgelegt.
Der Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz soll eine hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung sichern und den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen. Gleichzeitig reagiert er auf die demografische Entwicklung sowie die Änderungen in den Versorgungsstrukturen. So nimmt in deutschen Kliniken die Zahl älterer oder demenzkranker Menschen zu. Gleichzeitig steigt in Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf, weil Bewohner/innen in höherem Maße chronisch und mehrfach erkrankt sind. Immer öfter also benötigen Pflegekräfte Kenntnisse, die über die Grenzen ihres Fachbereichs hinausgehen. Mit eine neuen Pflegeausbildung sollen Pflegekräfte auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet werden. Zudem erhalten sie mehr Chancen sich beruflich weiterzuentwickeln.
Wie jeder Lehrberuf bedarf auch der neue Pflegeberuf klarer Vorgaben mit Blick auf die Ausbildungsinhalte. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben daher Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium, das den Auszubildenden zusätzliche Karriereoptionen eröffnet und neue Zielgruppen anspricht.
Gemeinsame Grundausbildung und Vertiefungseinsatz
Mit dem Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes werden die bisherigen drei Lehrzweige in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Am Anfang steht eine gemeinsame Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet. Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an. Ein großer Teil der Ausbildung findet in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, also in der Praxis statt. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die gemeinsame Grundausbildung ermöglicht den Fachkräften, später leichter zwischen den einzelnen Berufen wechseln.
Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte ab 2018 starten.
Downloads
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Anlage 4: Beispiel: Pädiatrische Versorgung
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Anlage 3: Berechnung der Mindest-Stundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung
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Anlage 2: Allgemeine Übersicht zur Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung
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Anlage 1: Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung
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Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes