Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung tritt in Kraft
11. April 2017. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) tritt heute in Kraft. Es sorgt für mehr Qualität bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Prothesen und unterstreicht die wichtige Rolle der Therapieberufe (z.B. Physiotherapeuten). Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird ebenfalls erweitert.
Die wichtigsten Regelungen des HHVG und verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden Sie in der Pressemitteilung vom 16. Februar 2017.
Weitere Informationen
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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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Fragen und Antworten
Was bringt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung für die Versicherten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
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Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert
Durch das HHVG wird eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beseitigt