Werkstattgespräch zur Notfallversorgung
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe diskutiert über Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit zur Zukunft der Notfallversorgung
7. September 2017. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit Vertretern aus Gesundheitsforschung und Selbstverwaltung über die Zukunft der Notfallversorgung diskutiert. Aktueller Anlass war die Vorstellung von Untersuchungsergebnissen und Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit. Dieser hat erstmals in seiner über dreißigjährigen Geschichte vor der offizieller Übergabe eines Gutachtens einen Einblick in seine laufende Gutachtenarbeit gewährt.
Dazu sprachen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) und Prof. Dr. André Gries von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv und Notfallmedizin (DIVI) mit den zahlreichen Teilnehmern aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Selbstverwaltung und Gesundheitsforschung.
Im Anschluss stellte der Sachverständigenrat in einer Pressekonferenz seine wichtigsten Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen zur Notfallversorgung in Deutschland vor. Zur Beurteilung der aktuellen Notfallversorgung hatten die Ratsmitglieder sowohl nationale als auch internationale Beispiele und Konzepte verschiedenster Institutionen herangezogen.
Der Sachverständigenrat Gesundheit
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen.
Insbesondere soll er
- unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und Einsparmöglichkeiten Pläne für eine flächendeckende und ausgewogene Versorgung entwickeln,
- Vorschläge für medizinische und wirtschaftliche Orientierungsdaten vorlegen sowie
- Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.
- Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates ist § 142 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie ein Errichtungserlass.
Die Ratsmitglieder werden alle vier Jahre vom Bundesminister für Gesundheit berufen. Sie sind wissenschaftlich ausgewiesene Vertreter der Bereiche Medizin, Gesundheitsökonomie und Pflegewissenschaft. Mitglieder des derzeitigen Sachverständigenrats, der im Dezember 2014 von Bundesgesundheitsminister Gröhe berufen wurde, sind Prof. Ferdinand Gerlach (Vorsitzender), Prof. Wolfgang Greiner, Prof. Marion Haubitz, Prof. Gabriele Meyer, Prof. Jonas Schreyögg, Prof. Petra Thürmann und Prof. Eberhard Wille (stellvertretender Vorsitzender).
Weitere Informationen
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Sachverständigenrat Gesundheit
Glossarartikel zu den Aufgaben und der Geschichte des Sachverständigenrats
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www.svr-gesundheit.de
Hintergründe zu gesetzlichen Grundlagen, Aufgaben und den Ratsmitgliedern auf der Internetseite des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen