Neues Vergütungssystem für ambulante Versorgung
Honorarkommission konstituiert sich im Bundesministerium für Gesundheit
22. August 2018. Heute trat im Bundesgesundheitsministerium zum ersten Mal die Wissenschaftliche Kommission zusammen, die Vorschläge für ein neues Vergütungssystem für Ärzte erarbeiten soll.
Das Bundeskabinett hat im Juni seine Zustimmung zu Spahns Vorschlag über die Zusammensetzung der Kommission gegeben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfügen über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart, dass die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung reformiert werden.
Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)
Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Vorsitzender)
AG 5 Gesundheitsökonomie und Gesundheits-Management der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld
Herr Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Stellvertretender Vorsitzender)
Institut für Allgemeinmedizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Frau Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch
Lehrstuhl für Quantitative Wirtschaftspolitik der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Frau Prof. Dr. med. Saskia Drösler
Fachbereich Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein
Frau Prof. Dr. Dagmar Felix
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
Frau Prof. Dr. med. Marion Haubitz
Medizinische Klinik III – Nephrologie des Klinikums Fulda
Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg
Herr Prof. Dr. Jonas Schreyögg
Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg
Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher
Fachbereich Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians Universität München
Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M.
Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn
Herr Prof. Dr. Volker Ulrich
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth
Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Institut für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe –Universität Frankfurt am Main
Herr Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg