Bundesgesundheitsminister Spahn kündigt Hilfe für Hepatitis-C-Opfer an

Ende der 70er-Jahre infizierten sich in der ehemaligen DDR viele Frauen bei einer Immunprophylaxe mit Hepatitis C. Selbst wenn die Krankheit bei vielen heute erfolgreich bekämpft wurde, leiden die Betroffenen noch immer unter den Folgen. Diese Frauen möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Zukunft wieder besser unterstützen.

29. August 2019

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Das Leid dieser Frauen ist uns nicht egal. Unverschuldet wurden sie in der DDR mit Hepatitis C infiziert. Und auch wenn es jetzt Heilung gibt, ihre jahrzehntelange Krankheitsgeschichte bleibt - mit allen Folgen. Daher wollen wir sie als Gesellschaft weiter unterstützen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Spahn möchte die Verbesserung in einen Änderungsantrag zum „Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen“ (AntiDHG) in den Bundestag einbringen.

Damit reagiert der Bundesgesundheitsminister auf entsprechende Beschwerden der Betroffenen. Sie hatten geltend gemacht, dass sie selbst bei einer erfolgreichen Bekämpfung der Hepatitis-C-Viren unter Folgeerkrankungen litten. Außerdem hätten sie wegen der Erkrankung in der Vergangenheit oftmals gar nicht oder nur in Teilzeit am Arbeitsleben teilnehmen können. Erneut eine Vollzeitstelle anzutreten, sei für sie häufig kaum möglich.

Hintergrund

In den Jahren 1978 und 1979 wurden in der ehemaligen DDR mehrere tausend Frauen nach der Geburt von Kindern im Rahmen einer sogenannten „Anti-D“-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert. Mit dem Immunglobulin-Präparat, dessen Abgabe in der ehemaligen DDR gesetzlich vorgeschrieben war, sollte bei späteren Schwangerschaften eine Blutunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind vermieden werden. Die Chargen der „Anti-D“-Immunprophylaxe waren allerdings mit dem Heptatitis-C-Virus verseucht.

Die Entschädigung der Betroffenen erfolgt seit dem Jahr 2000 auf Grundlage des „Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen“ (AntiDHG). Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz sind u.a. monatliche Rentenzahlungen, die sich in der Höhe nach dem Grad der Schädigung richten. 

Durch den medizinischen Fortschritt in der antiviralen Therapie konnte Hepatitis C in den meisten Fällen inzwischen geheilt werden. Das hatte zur Folge, dass in einigen Fällen die Entschädigungsleistungen gekürzt wurden oder ganz wegfielen. Diese Kürzungen sollen rückgängig gemacht werden.

Die Änderung des Gesetzes soll rückwirkend zum 1.1.2018 erfolgen.

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