Spahn setzt Hilfe für kranke Frauen durch

28. Januar 2019

Nach massivem Druck durch Gesundheitsminister Jens Spahn will der Gemeinsame Bundesauschuss die Behandlung von Frauen mit  krankhaften Fettverteilungsstörungen (Liposuktion) jetzt doch auf Krankenkassenkosten gestatten. Das geht aus einem Brief des Selbstverwaltungsgremiums an den Gesundheitsminister hervor. Darin wird vorgeschlagen, zunächst besonders stark betroffenen Frauen zu helfen (Stadium 3) und parallel dazu in einer Studie die Behandlung prinzipiell zu bewerten. Die Leistung soll den betroffenen Frauen ab 1. Januar 2020 zur Verfügung stehen.

Dazu erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe:

„Das ist eine gute Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Spahn hatte in einem Änderungsantrag zum geplanten Terminservicestellen-Gesetz vorgeschlagen, dem Gesetzgeber in Ausnahmefällen zu erlauben, auch unabhängig vom Votum des G-BA den Leistungskatalog zu bestimmen. Laut Bundesgesundheitsministerium wird dieser Plan zurückgezogen. Gleichwohl will Spahn die Verfahren im G-BA künftig deutlich beschleunigen. So sollen die Fristen verkürzt werden, in denen der G-BA Anträge bearbeiten muss. Und das Gesundheitsministerium soll in den Fälle, in denen diese Fristen verletzt werden, selber übers weitere Verfahren entscheiden können.

Hintergrund:

  • 2014 hatten die Patienten im G-BA beantragt, Liposuktion zu bewerten

  • 2017 hat der G-BA „Behandlungspotenzial“ festgestellt, aber entschieden, dass Studienlage noch nicht ausreicht. Deshalb neue Studie

  • 2020 sollen für diese Studie erst die Probandinnen gefunden sein

  • 2022 voraussichtliches Ergebnis

Beispiele:

Dass der G-BA häufiger mal länger für Entscheidungen braucht, kann man gut anhand dieser Beispiele nachvollziehen:

  • Positronenemissionstomograpie (PET)

    • Antrag des VdAK für stationäre Versorgung vom 14.03.2003,

    • Antrag KBV für vertragsärztliche Versorgung vom 24.01.2006

    • zu einer Reihe von Indikationen Beratungsverfahren noch nicht abgeschlossen
    • = knapp 13 bzw. 16 Jahre und fortdauernd

  • Neuropsychologische Therapie

    • Antrag des VdAK/AEV vom 01.07.2003

    • Beschlussfassung am 24.11.2011

    • = 8 Jahre

  • Systemische Psychotherapie

    • Antrag eines Unparteiischen vom 11.02.2013

    • Beschlussfassung über Anerkennung des Nutzens am 22.11.2018,

    • noch kein Beschluss über die konkrete Aufnahme in die Psychotherapie-RL

    • = knapp 6 Jahre und fortdauernd

Weitere Beispiele für Fristüberschreitungen des G-BA sind die seit dem 31.12.2016 abgelaufene Frist zur Einführung der DMP Rückenleiden und Depression oder die schleppende Umsetzung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (gesetzliche Frist war hier der 31.12.2012).

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