Lauterbach: Das Gesundheitswesen braucht eine Runderneuerung

Mit vier Gesetzentwürfen, die das Bundeskabinett am 17. Juli beschlossen hat, setzt die Regierung die Runderneuerung des Gesundheitssystems fort: Die Notfallreform soll dafür sorgen, dass Menschen schneller und gezielt behandelt werden. Der Aufbau des Bundesinstituts BIPAM stärkt die Prävention. Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz wird die Aufholjagd in der Digitalisierung fortgesetzt. Und die Transplantations-Reform ermöglicht Überkreuzspenden von Nieren.

17. Juli 2024

Pressekonferenz zur Vorstellung der vier Gesetzesentwürfe

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Reform der Notfallversorgung

Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Ziel des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen. Kernstück sind so genannte „Akutleitstellen“, in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.

Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass Sie im Notfall schnell und gut versorgt werden. Dafür entlasten wir die notorisch überfüllten Notaufnahmen und sorgen für eine funktionierende Patientensteuerung. Wer ambulant behandelt werden kann und wem vielleicht sogar telefonische oder videogestützte Beratung genügt, der muss nicht ins Krankenhaus. Ein Praxistermin kann stattdessen direkt vermittelt werden. Für immobile Patientinnen und Patienten wird rund um die Uhr ein Fahrdienst zur Verfügung stehen. Praxen werden direkt mit den Notfallzentren kooperieren. Akutversorgung soll in Zukunft dort stattfindet, wo sie medizinisch auch sinnvoll ist.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz

Entwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes

Die gematik wird zur Digitalagentur ausgebaut und ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege gestärkt. Sie wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern. Das ist Ziel des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG).

Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter. Digitalisierung ist die Zukunft guter Medizin. Die neue Digitalagentur soll ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte, digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionieren.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Lebendorganspende-Reform

Gesetzentwurf zur Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende

Nierenspenden sollen künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein. Das ist Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Damit wird ermöglicht, dass die Niere einer Spenderin/eines Spenders nicht nur an den Partner/die Partnerin gehen kann, sondern an eine Empfängerin/einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende). Gleichzeitig sichert das Gesetz verstärkten Schutz für die Spenderinnen und Spender, die eine bessere Aufklärung sowie medizinische und psychosoziale Unterstützung erhalten sollen.

Das Sterben auf der Warteliste muss ein Ende haben. Langfristig brauchen wir deshalb die Widerspruchslösung. Kurzfristig können wir mehr Organspenden möglich machen durch die Überkreuzspende: Wer selber spendet, dem kann schneller im persönlichen Umfeld geholfen werden. Bisher ist Lebendspende nur zwischen Partnern möglich. Künftig soll es auch zwischen Paaren möglich werden, die sich nicht so nahe sind. Das gibt zunächst vielen Nierenkranken Hoffnung.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit

Gesetzentwurf zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.

Deutschland muss bei Vorsorge und Früherkennung von Krebs- oder Herzkrankheiten endlich von den hinteren Plätzen in Europa an die Spitze kommen. Vorbeugung durch Aufklärung und Früherkennung müssen stärker werden! Mit dem BIPAM fördern wir den Austausch von Wissenschaft, Politik und Praxis und stärken endlich die Prävention in der Bevölkerung. Das wird helfen, chronische Krankheiten und deren kostenintensive Behandlungen zu vermeiden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Pressemitteilung - 17.07.2024

Prävention und öffentliche Gesundheit werden gestärkt

Kabinett beschließt Aufbau des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin

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