Lauterbach: Das Gesundheitswesen braucht eine Runderneuerung
Mit vier Gesetzentwürfen, die das Bundeskabinett am 17. Juli beschlossen hat, setzt die Regierung die Runderneuerung des Gesundheitssystems fort: Die Notfallreform soll dafür sorgen, dass Menschen schneller und gezielt behandelt werden. Der Aufbau des Bundesinstituts BIPAM stärkt die Prävention. Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz wird die Aufholjagd in der Digitalisierung fortgesetzt. Und die Transplantations-Reform ermöglicht Überkreuzspenden von Nieren.
Pressekonferenz zur Vorstellung der vier Gesetzesentwürfe
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Reform der Notfallversorgung
Ziel des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen. Kernstück sind so genannte „Akutleitstellen“, in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.
Pressemitteilung & FAQ
Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz
Die gematik wird zur Digitalagentur ausgebaut und ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege gestärkt. Sie wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern. Das ist Ziel des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG).
Bundeskabinett beschließt Ausbau der gematik zur Digitalagentur
Lebendorganspende-Reform
Nierenspenden sollen künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein. Das ist Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Damit wird ermöglicht, dass die Niere einer Spenderin/eines Spenders nicht nur an den Partner/die Partnerin gehen kann, sondern an eine Empfängerin/einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende). Gleichzeitig sichert das Gesetz verstärkten Schutz für die Spenderinnen und Spender, die eine bessere Aufklärung sowie medizinische und psychosoziale Unterstützung erhalten sollen.
Lauterbach: Überkreuzspende gibt Nierenkranken Hoffnung
Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Prävention und öffentliche Gesundheit werden gestärkt
Kabinett beschließt Aufbau des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin