Neuer Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege konstituiert sich.

Am 28. Februar 2023 ist der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege zu seiner konstituierenden Sitzung im Bundesministerium für Gesundheit zusammengetreten.

28. Februar 2023
BMG - Konstitution des neuen Sachverständigenrats 28.02.2023
v. l. n. r. Prof. Leonie Sundmacher, Prof. Jochen Schmitt, Prof. Melanie Messer, Prof. Michael Hallek, Prof. Jonas Schreyögg, Prof. Stefanie Joos, Prof. Nils Gutacker

In der Sitzung wurde Prof. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO), zum Vorsitzenden und Prof. Melanie Messer sowie Prof. Jonas Schreyögg zu den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Anschließend fand ein erstes persönliches Treffen von Minister Lauterbach mit dem neuberufenen Gremium statt.

Als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates liegt mir dieses Gremium besonders am Herzen. Ich freue mich auf wichtige, neue Impulse aus der Wissenschaft für unsere Arbeit. Auch im Gesundheitswesen sind wir als Gesellschaft damit konfrontiert, dass Fachkräfte fehlen. Deshalb habe ich den Sachverständigenrat gebeten, sich im ersten Gutachten diesem Thema zu widmen. Wir müssen Wege finden, auch die geburtenstarken Jahrgänge gut zu versorgen, wenn sie älter und kränker werden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

In dem Gedankenaustausch wurde insbesondere das Thema „Fachkräfte im Gesundheitswesen“ erörtert. Der Minister hatte die Ratsmitglieder bereits im Berufungsschreiben gebeten, dieses Thema in einem ersten Gutachten zu untersuchen. Analysiert werden sollen aktuelle Rahmenbedingungen und zukünftige Handlungsmöglichkeiten für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen, sowohl für die stationäre wie für die ambulante Versorgung. Dabei sollen die verschiedenen Gesundheitsberufe in den Blick genommen werden, vor allem im Bereich Pflege, Medizin und Psychotherapie und u. a. im Hinblick auf konkurrierende Bedarfe am Arbeitsmarkt und den demografischen Wandel untersucht werden.  

Der Personalmangel in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in der ambulanten Versorgung wird immer problematischer. Deshalb ist es richtig, dass wir uns als Sachverständigenrat diesem Thema als Erstes stellen. Durch die Verkürzung der Gutachtenperiode haben wir nur ein Jahr Zeit Antworten auf diese komplexe Fragestellung zu finden. Das ist für den Sachverständigenrat aber mehr Verpflichtung als Belastung. So können wir notwendige Veränderungsprozesse noch in dieser Legislatur anstoßen.

Der neue Vorsitzende des Sachverständigenrats Prof. Michael Hallek

Hintergrund

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zum 1. Februar 2023 einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen. In den Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege berufen wurden für die Amtszeit 1.2.2023 bis 31.1.2027:

  • Prof. Nils Gutacker, PhD
    Professor für Health Economics an der University of York, UK
  • Prof. Dr. med. Michael Hallek
    Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO)
  • Prof. Dr. med. Stefanie Joos
    Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen
  • Prof. Dr. PH Melanie Messer
    Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über die Lebensspanne an der Universität Trier
  • Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH
    Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
  • Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
    Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg
  • Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher
    Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege wurde 1987 auf gesetzlicher Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und Empfehlungen zu geben.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach war von 1999 bis zu seiner Wahl in den Bundestag 2005 Mitglied im Sachverständigenrat.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.