Frauengesundheit

Jedes Geschlecht weist gesundheitliche Besonderheiten auf. So gibt es spezifische Erkrankungen, die nur Frauen oder Männer betreffen oder geschlechtsspezifisch gehäuft auftreten. Unterschiede gibt es auch in der Wirksamkeit von Medikamenten sowie bei geschlechtsspezifischen Lebensphasen wie z.B. Schwangerschaft und Wechseljahren.

Neben den biologischen Unterschieden beeinflussen auch psychosoziale Faktoren die gesundheitliche Situation der Geschlechter. Hier spielen die Vorstellung von Gesundheit, die Wahrnehmung des eigenen Gesundheitszustands, das Gesundheits- und Risikoverhalten und die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen eine Rolle. Diese Besonderheiten sind in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu berücksichtigen.

Eine wichtige Maßnahme zur Geschlechtergerechtigkeit wurde im Jahr 2015 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vollzogen. Der durch das Präventionsgesetz neu in die Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung eingefügte § 2b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) lautet: „Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.“ Nach dieser Vorschrift müssen die Krankenkassen bei ihren Leistungen die entsprechenden geschlechtsspezifischen Forschungsergebnisse berücksichtigen und ihre Leistungen dementsprechend ausgestalten. Und das nicht nur bei Prävention und Gesundheitsförderung, sondern auch bei Diagnose und Therapie.

In der Gesundheitsforschung sind die gesundheitlichen Besonderheiten des Geschlechts Teil der Ressortforschung des Bundes und Gegenstand gezielter Forschungsvorhaben. Mit dem Förderschwerpunkt „Spezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ werden seit 2020 Vorhaben gefördert, die geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten identifizieren und die Qualität der Versorgungsangebote verbessern sollen. Der Förderschwerpunkt gliedert sich in drei Module, zu denen in separaten Förderaufrufen Vorhabenbeschreibungen entgegengenommen werden.

  • Modul 1: Geschlechterspezifische Besonderheiten (Förderung ab 2020)
  • Modul 2: Effektivität der Versorgung (Förderung ab 2021)
  • Modul 3: Modellprojekte (Ausschreibung endete am 15.12.2020; Auswahl erfolgt 2021)

Für alle Module zusammen sind rund 3,5 Mio. Euro eingeplant.

Im Dezember 2020 ist der Frauengesundheitsbericht des Robert Koch-Instituts im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlicht worden. Der Bericht zeichnet ein aktuelles und umfassendes Bild zum Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten und zur Gesundheitsversorgung der circa 35 Millionen Frauen in Deutschland. Berichtet wird über Frauen aller Altersgruppen, ein Kapitel widmet sich der Gesundheit von Mädchen. Fokuskapitel nehmen die Gesundheit spezieller Gruppen von Frauen in den Blick wie Frauen mit Migrationshintergrund oder Frauen mit Behinderungen. Im Bericht wird eine breite Datengrundlage genutzt, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowohl in der Gesundheit von Frauen und Männern als auch innerhalb der Gruppe der Frauen aufzuzeigen. Mit dieser Datenbasis und der gewonnenen Erkenntnisse leistet der Bericht in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag für politisches Handeln sowie zur nachhaltigen Unterstützung der Akteure des Gesundheitswesens, eine frauengerechte Prävention und Gesundheitsversorgung umzusetzen.

Die geschlechtsspezifischen Besonderheiten wurden gleichfalls bei den „Nationalen Gesundheitszielen“ berücksichtigt, die ein ergänzendes Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen sind. Diese bauen auf breiter fachlicher Expertise auf und werden konsensual entwickelt. Zu jedem Gesundheitsziel werden Ziele, Teilziele und Empfehlungen für die konkrete Umsetzung erarbeitet. Eines der Ziele stellt Brustkrebs in den Mittelpunkt, die häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen. Bereits im Jahr 2003 wurde das Nationale Gesundheitsziel „Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen“ verabschiedet mit Teilaktualisierungen in den Jahren 2011 und 2014. Im Jahr 2017 wurde ein weiteres frauenspezifisches Thema bei den Gesundheitszielen in den Vordergrund gestellt: „Gesundheit rund um die Geburt“, unter anderem mit dem Ziel, eine gesunde Schwangerschaft zu fördern.

Weitere aktuelle und qualitätsgesicherte Informationen zur Frauengesundheit bietet das Frauengesundheitsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA ist eine Behörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit gehört. Das Spektrum des Informationsangebots, das in allgemein verständlicher Form dargeboten wird, reicht von gynäkologischen Erkrankungen über Herz- Kreislaufprobleme bis hin zum gesunden Schlaf, zur Stressbewältigung und zur psychischen Gesundheit. Neben diesem Portal bietet die BZgA kostenlos einen Newsletter an mit aktuellen Meldungen und Veranstaltungshinweisen zu Themen der Frauengesundheit.

Auch veranstaltet die BZgA in Abstimmung mit dem Ministerium regelmäßig Frauengesundheitskonferenzen, um den Austausch von Informationen zu Themen der Frauengesundheit und die Vernetzung der Akteure auf diesem Gebiet zu fördern.

Stand: 4. Mai 2021

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