Cannabisgesetz (CanG)
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.
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Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Cannabisgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.
Chronik
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Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
Inkrafttreten: 01.04.2024
Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt
Bundesrat, 2. Durchgang: 22.03.2024
zu den Drucksachen
Bundestag, 2./3. Lesung: 23.02.2024
Bundestag, 1. Lesung: 18.10.2023
Bundesrat, 1. Durchgang: 29.09.2023Kabinett: 16.08.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)Referentenentwurf: 06.07.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB) -
Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene
Cannabis-Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells (PDF, barrierefrei, 205 KB)
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Eckpunktepapier zur Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken
Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Download (PDF, barrierefrei, 48 KB)