Cannabisgesetz (CanG)

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Gesetz 25.06.2024

Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

Inkrafttreten: 26.06.2024

Gesetz im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

Bundesrat: 14.06.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
Kabinett: 17.04.2024

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Cannabisgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Chronik

Stellungnahmen

Stand: 25. Juni 2024

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.