Cannabisgesetz (CanG)

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Gesetz 25.06.2024

Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

Inkrafttreten: 26.06.2024

Gesetz im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Chronik

Stellungnahmen

Stand: 25. Juni 2024

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