Aktionsplan 2021-2024 des BMG zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
Eine Arzneimitteltherapie birgt auch immer Risiken und es können daher unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) auftreten. Von unvermeidbaren, d. h. bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftretenden, substanzbezogenen unerwünschten UAW zu unterscheiden sind solche UAW, die auf Medikationsfehler zurückgehen und bei Beachtung der Anwendungsregeln vermeidbar sind. Auf Grund verschiedener Studien kann u.a. davon ausgegangen werden, dass auch in Deutschland etwa 5 % aller Krankenhausaufnahmen durch UAW bedingt und davon etwa 25 % vermeidbar sind. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit hat 2007 insbesondere in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ins Leben gerufen (Aktionsplan AMTS). Ein wesentliches Anliegen des Aktionsplans ist die Vermeidung von auf Medikationsfehlern basierenden UAW.
Zur Umsetzung des Aktionsplans wurde bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eine Koordinierungsgruppe eingerichtet. Dieser gehören Vertreter der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Krankenhäuser sowie Patientenvertreter und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an.