Gutachten zur Umsetzung und empirischen Abschätzung der Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds (§ 272 SGB V) - "Konvergenzgutachten"
Um unverhältnismäßige Belastungssprünge mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 zu vermeiden, wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Konvergenzphase eingeführt. In dieser Konvergenzphase werden unterschiedliche Be- und Entlastungen durch die Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds, bezogen auf alle im Bereich eines Landes tätigen Kassen, in jährlichen Schritten von maximal 100 Millionen Euro aufgebaut. Das Gutachten ermittelt die zugrunde zu legenden länderspezifischen Be- und Entlastungswirkungen und zeigt Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung auf.
Eine Sonderauswertung auf der Grundlage einer Protokollnotiz des Bundesrates am 20. Dezember 2007 berechnet die länderübergreifenden Transfers durch die überregionale Beitragskalkulation bundesweit tätiger Krankenkassen.