Fragen und Antworten zur RSV-Impfung für Erwachsene

RSV-Impfung für Erwachsene ab 75 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen ab 60 Jahre

Wem empfiehlt die STIKO eine RSV-Impfung?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit August 2024 für alle Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen.

Die einmalige Impfung sollte möglichst laut STIKO im Herbst vor der RSV-Saison erfolgen.

Bei welchen Grunderkrankungen wird die RSV-Impfung von der STIKO empfohlen?

Bei schweren Grunderkrankungen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwer verlaufende RSV-Erkrankungen verbunden sind, empfiehlt die STIKO die Impfung bereits ab einem Alter von 60 Jahren.

Zu den Grunderkrankungen gehören zum Beispiel schwere Formen von:

  • chronische Erkrankungen der Atemwegsorgane,
  • chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
  • chronische Erkrankungen des Nervensystems,
  • bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems,
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
  • schwere angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz).

Leichte bzw. mit Medikamenten gut zu kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. In diesen Fällen wird die Impfung nicht generell empfohlen. Daher ist es sinnvoll, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber zu sprechen.

Warum empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung für ältere Erwachsene?

Infektionen mit RSV sind weltweit und auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit der unteren Atemwege. RSV-Infektionen können unterschiedlich schwer verlaufen. Unter Erwachsenen haben Personen ab einem Alter von 75 Jahren das größte Risiko, aufgrund einer RSV-Infektion schwer zu erkranken, im Krankhaus oder auf der Intensivstation behandelt zu werden oder zu versterben. Außerdem ist auch bei Personen mit schweren Formen bestimmter Grunderkrankungen wie chronischen Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Erkrankungen der Atemwegsorgane, Diabetes mellitus oder Immundefizienz sowie auch für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab 60 Jahren von einem ähnlich erhöhten Risiko für schwere RSV-Erkrankungen auszugehen.

Ziel der Empfehlung zur RSV-Impfung ist die Verhinderung schwerer RSV-bedingter Atemwegserkrankungen bei Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie bei Personen ab 60 Jahren mit Grunderkrankungen. In Einrichtungen der Pflege sollen durch die Impfung die Ausbreitung von RSV-Infektionen bzw. Ausbrüche verhindert werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die RSV-Impfung?

Aktuell empfiehlt die STIKO allen Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie Personen im Alter ab 60 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder in einer Einrichtung der Pflege leben, sich einmal gegen RSV impfen zu lassen.

Personen, für die eine RSV-Impfung empfohlen ist und die noch nicht geimpft sind, sollten sich möglichst im Herbst impfen lassen, um bereits in der nächsten RSV-Saison bestmöglich geschützt zu sein. RSV-Infektionen treten vermehrt im Herbst und Winter auf. Üblicherweise findet die RSV-Saison zwischen Oktober und März statt.

Muss die RSV-Impfung jährlich aufgefrischt werden oder reicht eine einmalige Impfung?

Aktuell wird eine einmalige Impfung gegen RSV empfohlen.

Gibt es mehrere Impfstoffe für die Impfung gegen RSV für ältere Erwachsene?

Die STIKO hat für die aktuelle Empfehlung zur RSV-Impfung für ältere Erwachsen die Datenlage zu RSV-Erkrankungen und zu den im Jahr 2023 zugelassenen RSV-Impfstoffen (Abrysvo® und Arexvy®) geprüft. Bei den beiden Impfstoffen handelt es sich um so genannte proteinbasierte Impfstoffe. Beide Impfstoffe sind für die Impfung gegen RSV für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen. Einer der beiden Impfstoffe, Abrysvo®, ist zudem zur Verwendung bei schwangeren Personen zum Schutz des Säuglings zugelassen. Eine mögliche Empfehlung zur RSV-Impfung während der Schwangerschaft wird die STIKO prüfen, sobald ausreichende Erkenntnisse sowohl zum individuellen Nutzen für geimpfte Personen als auch für die gesamte Bevölkerung vorliegen.

Seit Veröffentlichung der STIKO Empfehlung zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene wurde ein weiterer RSV-Impfstoff, mResvia®, für die Impfung ab einem Alter von 60 Jahren zugelassen. Bei dem Ende August 2024 zugelassenem Impfstoff handelt es sich um einen mRNA-Impfstoff gegen RSV. Die STIKO wird die Datenlage zu diesem Impfstoff schnellstmöglich prüfen.

Kann die RSV-Impfung zusammen mit anderen Impfungen erfolgen?

Die RSV-Impfung mit den aktuell empfohlenen Impfstoffen kann an einem Termin mit der Grippe-Impfung erfolgen. Zur gleichzeitigen Gabe von RSV-Impfstoffen mit weiteren Impfungen wie z. B. der COVID-19-Impfung liegen derzeit noch keine Informationen vor. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO aktuell einen Abstand von 14 Tagen zu anderen Impfungen. Bisher gibt es hinsichtlich der zeitgleichen Gabe von Totimpfstoffen keine Sicherheitsbedenken.

Wie wirksam ist die RSV-Impfung?

Nach Angaben des 

Robert Koch-Instituts (RKI)

 wurde für Personen ab 60 Jahren in Studien gezeigt, dass die aktuell empfohlenen RSV-Impfstoffe mit hoher Wirksamkeit RSV-Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade vorbeugen können. Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe zur Verhinderung von Krankenhauseinweisungen oder auch Todesfällen liegen derzeit noch nicht vor.

Wie sicher ist die RSV-Impfung?

Die aktuell empfohlenen RSV-Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich und sicher.

Nach der Impfung können vorübergehend Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder Schmerzen an der Impfstelle auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder schnell ab.

Schwere Nebenwirkungen sind selten. In sehr seltenen Fällen wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung ein so genanntes Guillain-Barré-Syndrom (GBS) beobachtet – eine Erkrankung des Nervensystems mit Lähmungserscheinungen. In den meisten Fällen bilden sich die Symptome nach einiger Zeit wieder zurück, bei einigen Personen können jedoch auch Restsymptome bestehen bleiben.

Die STIKO hat die Empfehlung zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene sorgfältig abgewogen. Demnach überwiegt bei Personen für die die Impfung empfohlen ist, der Nutzen der Impfung den möglichen Risiken deutlich.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst - wie bei allen anderen Impfungen auch - regelmäßig alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung und wertet diese aus.

Wer trägt die Kosten der RSV-Impfung?

Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur einmaligen RSV-Impfung für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die Impfung. Abweichungen von den Empfehlungen der STIKO sind besonders zu begründen. Es ist dann Aufgabe der Krankenkassen oder ihre Verbände insbesondere mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Einrichtungen mit ärztlichem Personal, Verträge abzuschließen, in denen das Nähere zur Abrechnung der RSV-Impfung geregelt wird. Wenn ein solcher Vertrag noch nicht zustande gekommen ist, erstattet Ihre Krankenkasse die Impfung durch Verordnung auf Privatrezept.

 

Krankenkassen können darüber hinaus in ihren Satzungen die Kostenübernahme von weiteren Impfungen vorsehen.

Für privat krankenversicherte Personen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens maßgeblich. Auch die privaten Krankenversicherungs­unternehmen übernehmen in der Regel die Kosten für von der STIKO empfohlenen Impfungen.

Warum ist aktuell keine Impfung gegen RSV für Schwangere empfohlen?

Das Neugeborene kann in den ersten Lebensmonaten durch die von der Mutter gebildeten Antikörper, die vor der Geburt über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen werden können, geschützt werden. Die STIKO hat die Daten zu diesem Impfstoff (Abrysvo®) geprüft und entschieden, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ausreichend Studiendaten vorliegen, um über eine mögliche Empfehlung zur Impfung in der Schwangerschaft zu entscheiden. Die STIKO wird dies erneut prüfen, sobald neue Daten verfügbar sind.

Stand: 7. Oktober 2024

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