Weil die Zahl älterer, chronisch- und mehrfachkranker Menschen immer größer wird, muss bei der Versorgung stärker auf Vorsorge und Rehabilitation gesetzt werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können.
In den letzten Monaten haben sich immer wieder Patienten und Patientinnen an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gewandt und die schlechte Qualität einiger Hilfsmittel, wie Inkontinenzhilfen, Rollstühlen, Gehhilfen usw. beklagt. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Anforderungen an die Qualität der Produkte, die von den Krankenkassen bezahlt werden, zu verbessern. Wenn Krankenkassen Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten durchführen, soll künftig nicht mehr nur der Preis, sondern auch die Qualität der Produkte entscheiden.
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Versorgung mit Heilmitteln. Dies sind die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Logopädie und die medizinische Fußpflege (Podologie). Es geht zum einen darum, die Versorgung mit Heilmitteln zu entbürokratisieren, zum anderen aber sollen die Berufe attraktiver werden: Es entsteht zusätzlicher Spielraum bei der Vergütung der Heilmittelleistungen Zudem erhalten die Therapeutinnen und Therapeuten mit den Modellvorhaben zur Blankoverordnung mehr Verantwortung für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten.