Gesetzentwurf - Anreize für weniger Leiharbeit in der Pflege
Mit einer neuen Regelung wollen wir das Ausweichen auf Pflege-Leiharbeiter in Kliniken vermeiden. Die Kosten für Leiharbeit sollen im Rahmen des Pflegebudgets nur bis zum Tariflohn vergütet werden. Diese Regelung ist Teil eines Änderungsantrags, der an das MDK-Reformgesetz angehängt werden soll. Das MDK-Reformgesetz geht am 26. September in die 1. Lesung.
23. September 2019
Außerdem sollen auch Zusatzkosten („Provisionen“) für die Vermittlung von Leihpersonal nicht refinanziert werden. Mit dem bereits beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ändert sich ab dem 1. Januar 2020 die Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern. Dann werden die individuellen Pflegekosten („Pflegebudget“) aus den Fallpauschalen herausgelöst.