Präventionsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt. Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft.
Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes
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Die Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung wird gestärkt: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, der Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
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Die Soziale Pflegeversicherung hat einen spezifischen Präventionsauftrag erhalten, um auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.
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Die Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurden weiterentwickelt. Ein stärkeres Augenmerk wurde auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt. Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit erhalten, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.
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Unter Berücksichtigung des neuen spezifischen Präventionsauftrags der Pflegekassen in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen werden mehr als 500 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Leistungen der Kranken- und Pflegekassen bereitgestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. .
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Auf Grundlage einer gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen.
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Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wurde durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Die jährlich verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen für das Jahr 2019 je Versicherten 1,13 Euro zur Verfügung.