Angebote für psychisch kranke Menschen

Psychotherapie

Zugang zur Psychotherapie

Versicherte in der GKV können ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Anspruch nehmen, wenn sie psychisch krank sind. Dabei stehen ihnen neben den psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten auch Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Verfügung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten beziehungsweise nach den reformierten Aus- und Weiterbildungsregeln aus-/weitergebildete zukünftige Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Kinder und Jugendliche behandeln Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.

Die psychotherapeutische Sprechstunde stellt einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Psychotherapie dar. An die Sprechstunde können sich eine Akutbehandlung und sogenannte probatorische Sitzungen anschließen. Bei ihnen handelt es sich um Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen. Darüberhinausgehende Psychotherapiesitzungen in dem geeigneten Verfahren werden bei der Krankenkasse beantragt. Die Anträge dazu stellen in der Regel die Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten in Absprache mit ihren Patientinnen und Patienten. Ist jemand bereits bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten in Behandlung, kann eine Konsultation auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.

Was versteht man unter Soziotherapie?

Die ambulante Soziotherapie soll Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in die Lage versetzen, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Durch Motivationsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen wird den Patientinnen und Patienten geholfen, psychosoziale Defizite abzubauen und die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und wahrzunehmen. So sollen unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Bei einer Soziotherapie zahlen Versicherte zehn Prozent der täglichen Kosten, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Eine individuelle Einheit dauert bis zu 60 Minuten, eine Gruppeneinheit dagegen immer 90 Minuten.

Stand: 15. Februar 2024

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