Bundestag verabschiedet Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters
8. Juli 2016. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag Abend (07.07.2016) in 2./3. Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu 10 Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes bei den verschiedenen Einrichtungen erhoben wurden. Das Register soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Außerdem ist es möglich, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten stehen an erster Stelle. Daher ist eine ausdrückliche Einwilligung der Organempfänger und der lebenden Organspender für die Weitergabe ihrer Daten an das Transplantationsregister notwendig. Um die Vollzähligkeit der Registerdatensätze sicherzustellen, wird die Transplantationsregisterstelle beauftragt, jährlich zu überprüfen und darüber zu berichten, in welchem Maße Einwilligungen erteilt werden. Das Transplantationsregister wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.
Der Gesetz legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.