Krankenhausreform
Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform soll an einigen Stellen nachgebessert werden. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) praxisnah fortentwickelt werden. Die Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – bleiben bestehen.
Das Vorhaben
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Die Krankenhausreform ist eines der umfassendsten Projekte der letzten Jahre im Gesundheitswesen. Krankenhäuser sind zentraler Bestandteil einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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Die neue Krankenhausreform soll die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter und besser machen. Verfolgt werden dabei im Wesentlichen folgende Ziele:
- Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität,
- Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten,
- Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung
Die Krankenhausreform hat einen besonderen Stellenwert für die Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und die Gewährleistung der Bezahlbarkeit. Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen: mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz. Zugleich muss die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben – gerade auch auf dem Land.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde sich auf eine Fortentwicklung der Krankenhausreform verständigt. Zur praxisnahen Weiterentwicklung und besseren Umsetzbarkeit der Regelungen sollen unter anderem die Finanzierung des Transformationsfonds geändert, Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet werden. Außerdem sollen Zwischenfristen, insbesondere zur Einführung der Vorhaltevergütung, angepasst werden.
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
Fragen und Antworten zur Krankenhausreform
Leistungsgruppen-Ausschuss
Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen der Krankenhausreform am 8. Januar 2025 einen Ausschuss gemäß § 135e Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Dieser so genannte Leistungsgruppen-Ausschuss beschließt Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern.
Meldungsarchiv zur Krankenhausreform
Gesetze und Verordnungen zur Krankenhausreform
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – NotfallG
Geplant ist die Neuordnung der Notfallversorgung, einschließlich der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Patienten sollen schnell in die richtige Behandlung gesteuert werden und die Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und Bereitschaftsdienst soll verbessert werden.
- Chronik des Gesetzes (laufendes Verfahren)
Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG
Der KHAG-Entwurf dient dazu, das Reformwerk weiterzuentwickeln: Er reagiert auf Praxiserfahrungen, passt Fristen, Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen an und soll Schwächen des ursprünglichen Reformgesetzes ausgleichen.
- Chronik des Gesetzes (laufendes Verfahren)
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG
Das KHVVG schafft die rechtliche Grundlage für die neue Krankenhausreform: Qualität, Vergütung und Strukturwandel werden neu geregelt. Es legt die Bedingungen fest, unter denen Kliniken künftig Zuschüsse für Transformationsmaßnahmen und strukturelle Anpassungen erhalten können.
- Chronik des Gesetzes (in Kraft getreten)
Krankenhaustransparenzgesetz
Das Gesetz ist Basis für die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.
- Chronik des Gesetzes (in Kraft getreten)
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV
Die Verordnung regelt, wie Kliniken finanzielle Unterstützung für Umbau, Spezialisierung oder Zusammenschlüsse erhalten, die zu qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. So soll der Wandel der Krankenhauslandschaft gezielt gefördert werden.
- Chronik der Verordnung (in Kraft getreten)
Weitere Informationen
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Krankenhausfinanzierung
Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Alle Informationen zu Investitions- und Betriebskosten erhalten Sie in dieser Übersicht.
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Fallpauschalen
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierung der voll- und teilstationären Leistungen der deutschen Krankenhäuser über das sogenannte DRG-Fallpauschalensystem.