Bilaterale Gesundheitspolitik

Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit pflegt das BMG direkte Kontakte und Kooperationen mit Partnerländern innerhalb und außerhalb der EU.

Ziele dieser bilateralen Gesundheitspolitik sind Fortschritte für die Gesundheitsversorgung und Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch im wechselseitigen Interesse. Dies umfasst den Austausch mit Nachbarländern, z. B. zu grenzüberschreitenden Sachlagen, mit EU-Mitgliedsstaaten zu Vorhaben und Fragestellungen auf europäischer Ebene sowie mit Fokusländern weltweit zu unterschiedlichsten Themen aus dem Gesundheitswesen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei den Staaten, mit denen die Bundesregierung gemeinsame Regierungskonsultationen durchführt (u. a. Frankreich, Spanien, Niederlande, Polen, Israel, Japan, China, Indien und Brasilien) und zu Staaten und Regionen, die aus übergeordneten Gründen im Fokus stehen (z.B. Ukraine, Westbalkan). Intensive bilaterale Beziehungen werden zudem mit den Nachbarschaftsstaaten auf politischer und fachlicher Ebene gepflegt. Zusätzlich unterhält das BMG mit über 40 Staaten strukturierte bilaterale Beziehungen, die durch sog. „Gemeinsame Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit“ gestützt sind, in denen Kooperationsvorhaben in vielzähligen, konkreten Handlungsfeldern vereinbart werden.

Die Themen und Schwerpunkte der bilateralen Arbeit sind breit gefächert und orientieren sich an den gemeinsamen Interessen. Inhalte bilateraler Zusammenarbeit in den letzten Jahren waren unter anderem die Pandemievorsorge und -bereitschaft, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Digitalisierung des Gesundheitswesens, Systemlösungen in der Gesundheitsversorgung, Wissenstransfer in Gesundheitsberufen, Fragen der Organisation, Qualität und Finanzierung von Pflege oder regulatorische Fragen der Arzneimittel- und Medizinproduktezulassung.

Stand: 19. April 2024

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