Arzneimittelversorgung

  • Die Hände einer Apothekerin sind zu sehen, die Medikamente festhalten

    Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Abgrenzung von anderen Produkten, Arzneimittelzuzahlung in der GKV, Preisbildung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und dem Patentschutz.

  • Foto: Zwei aus einem Röhrchen in eine Handfläche geschüttete Kapseln

    Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Jahr 2022 wird zum 1. Januar 2023 der Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel bis zum 31. Dezember 2023 von 7 auf 12 Prozent angehoben.

  • Foto: Diverse Münzstapel

    Die Kosten der Arzneimittelversorgung stellen einen zentralen Faktor für die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. 

  • Foto von verpackten Kapseln und Pillen

    Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln.

  • Foto: Eine Frau in weißem Kittel hält eine Auswahl an unterschiedlichen Tabletten in Blister-Verpackungen in der Hand

    Das Grundprinzip der Preisbildung kennt jeder: Angebot und Nachfrage. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist die Sache komplizierter: Der Arzt verordnet, der Patient geht mit dem Rezept in die Apotheke.

  • Frau mit Maske am Flughafen

    Fertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen oder registriert sind oder wenn für sie eine entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission für das Inverkehrbringen gemäß Verordnung (EG) Nr. 726/2004 besteht.

  • Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen.

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