Transformationsfonds beschlossen - Lauterbach: Krankenhausreform nimmt wichtige Hürde
Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert. Einer entsprechenden Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt.
Für eine Laufzeit von 10 Jahren werden ab 2026 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Damit ist die Umsetzung der Krankenhausreform einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass sich die Länder mit mindestens 50 Prozent an der Finanzierung der Investitionsvorhaben beteiligen. Der Transformationsfonds ist Teil der bereits beschlossenen Krankenhausreform (KHVVG).
Die Krankenhausreform hat eine weitere wichtige Hürde in der Umsetzung genommen. Mit dem Transformationsfonds helfen wir den Bundesländern, in moderne Klinikstrukturen zu investieren. Um Patientinnen und Patienten flächendeckend besser zu versorgen, werden Krankenhäuser zusammengelegt, Behandlungszentren aufgebaut, die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanter Medizin verbessert. Die Qualität der Versorgung wird damit besser für Patienten. Der Fonds wird die notwendigen Investitionen sowohl für die Spezialisierung als auch für den Erhalt notwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum zielgerichtet steuern.
Mit der Rechtsverordnung werden die Fördertatbestände des Transformationsfonds konkretisiert und das Verwaltungsverfahren geregelt. Ziel der Verordnung ist, dass Projekte gefördert werden, die eine auf die Leistungsgruppen bezogene Veränderung der stationären Versorgung bewirken und zu konzentrierten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. Förderfähig sind: Die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Der Transformationsfonds wird mit Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet. Um die komplette Summe abzurufen, müssen die Bundesländer ebenfalls 25 Milliarden Euro investieren.
Im Wege der Kofinanzierung kann ein Land auch den Träger des Krankenhauses, auf das sich das zu fördernde Vorhaben bezieht, an den Kosten beteiligen.
Das Verfahren der Antragstellung und der Verwaltung des Transformationsfonds wird künftig über ein Online-Portal ausschließlich digital durchgeführt. Ausgehend von einer weitgehenden Akzeptanz der landeseigenen Prüfung werden nur wenige Unterlagen vorzulegen bzw. „hochzuladen“ sein. Im Vergleich zu den bisherigen Förderverfahren nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung wird das Verfahren wesentlich vereinfacht, digitalisiert und entbürokratisiert. Darüber hinaus erhalten die Länder einen weiten Gestaltungsspielraum durch mögliche Teilauszahlungen oder eine mögliche „Nachbeantragung“ von Fördermitteln. Bearbeitet werden sollen die Förderanträge unbürokratisch vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Um die bewirkten Veränderungsprozesse und das Fördergeschehen transparenter zu machen, soll das BAS Daten zum Förderverfahren in zusammengefasster Form monatlich auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Um den gezielten Einsatz der Mittel im Sinne des Gesetzes sicherzustellen, darf die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens nicht vor dem 1. Juli 2025 begonnen haben. Die Planungen des Vorhabens können aber bereits vorher beginnen.