So unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit die wichtige Arbeit der Hebammen

Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung schwangerer Frauen, junger Mütter und Neugeborener. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit vielfältige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um gute Rahmenbedingungen für die Ausübung des Hebammenberufs zu schaffen.

Außerdem wurde die Hebammenausbildung mit Wirkung ab Januar 2020 umfassend reformiert und modernisiert. Angehende Hebammen werden seitdem akademisch im Rahmen eines dualen Studiums ausgebildet, das sich durch einen hohen Praxisanteil und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auszeichnet. Damit erfährt die Hebammenausbildung eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung und bleibt gleichzeitg praxisnah.

Die Attraktivität des Berufs insgesamt wird auch durch weitere Maßnahmen erhöht:

Verbesserungen bei der Haftpflichtversicherung für Hebammen

Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier kann zum einem der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden, da. Ende 2023 zwischen dem auch bislang im Markt befindlichen Versicherungskonsortium und dem DHV eine Vereinbarung zur Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrags bis Sommer 2027 unterzeichnet wurde. Zum anderen hat das genossenschaftliche Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) ein alternatives Versicherungsangebot für Hebammen mit und ohne Geburtshilfe sowie Geburtshäuser neu mitentwickelt, sodass seit Ende 2023 Wahlmöglichkeiten und ein gewisser Wettbewerb bestehen. Damit verbessert sich die Situation der freiberuflich tätigen Hebammen bei der Auswahl der Versicherung und sie werden von der Gefahr einer persönlichen Haftung entlastet.

Finanzielle Entlastung durch dauerhaften Sicherstellungszuschlag

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Einzelheiten der Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der abrechnungsfähigen Leistungen, der Anforderungen an die Qualitätssicherung sowie der Vergütung von Hebammenleistungen vom GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene vertraglich vereinbart werden.

Schon seit 2012 sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammenleistungen zu berücksichtigen. Dies hat zu einer Steigerung der Vergütung im Sinne der Hebammen geführt. Um sicherzustellen, dass auch Hebammen mit nur wenigen betreuten Geburten im Jahr, durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht finanziell überlastet werden, wurden die Krankenkassen darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, für den Ausgleich der zum 1. Juli 2014 erfolgten Prämienerhöhung zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.

Für Geburten seit dem 1. Juli 2015 erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Mit dem Sicherstellungszuschlag soll eine dauerhafte Entlastung der Hebammen bei der Finanzierung gestiegener Haftpflichtprämien erreicht werden. Er ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe. Die Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags ist von dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden vertraglich zu regeln. Erfolgt keine Einigung, sehen die gesetzlichen Regelungen ein Schiedsverfahren vor. Bisher (Stand: Ende Februar 2024) wurden vom GKV-Spitzenverband insgesamt rund 114,6 Millionen Euro für Sicherstellungszuschläge an die Hebammen ausgezahlt.

Familien können die Leistungen von Hebammen mindestens 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen

Seit Mitte 2015 haben Familien die Möglichkeit, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung 12 Wochen statt wie zuvor 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf ärztliche Anordnung. Davon profitieren Mütter und Väter, weil sie die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten können. Zugleich unterstreicht die mit dem Präventionsgesetz eingeführte Regelung die wichtige Arbeit der Hebammen.

Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe

Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung schwangerer Frauen, junger Mütter und Neugeborener. Da die Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung insoweit eine wichtige gesundheitspolitische Bedeutung hat, haben wir Sofortmaßnahmen beschlossen Download Eckpunktepapier (PDF, nicht barrierefrei, 101 KB).

Wichtige Schritte zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen (eingeleitet bzw. abgeschlossen)

Zukünftige Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System

Auf der Grundlage der Regelungen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes werden die Personalkosten von Hebammen ab dem Jahr 2025 aus dem DRG-System ausgegliedert und über das Pflegebudget finanziert. Insoweit wird die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen einer unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt.

Stand: 28. Mai 2024

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