Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz – HebRefG)
Die Hebammenausbildung soll attraktiver und moderner werden. Das ist das Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung. Am 26. September 2019 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet.
Angehende Hebammen werden künftig in einem dualen Studium ausgebildet und können dadurch ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z. B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem „Geburtshaus“ statt.
Insgesamt soll das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen. Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Grundsätzlich kann jeder das Studium beginnen, der eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat.
Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie den pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.
Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.