Akteure der Gesundheitspolitik

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend im Bereich der Gesundheitspolitik und damit für die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zuständig.

Im BMG wird die Gesundheitspolitik der Bundesregierung konzipiert und erarbeitet, denn die Hauptzuständigkeit für Fragen der Gesundheitspolitik und damit der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt im BMG. Bei der Gesetzesvorbereitung sind Abstimmungen mit anderen Ressorts nötig, deren Geschäftsbereiche ebenfalls bestimmte Aspekte der Gesundheitspolitik umfassen, so zum Beispiel Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der sozialen Sicherung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), der privaten Krankenversicherung (Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium des Innern und für Heimat) oder der Finanzierung (Bundesministerium der Finanzen). Die Bundesregierung schlägt die so abgestimmten Gesetze vor, woraufhin der Bundestag sie prüft, berät und beschließt.

Neben Bundestag und Bundesregierung beziehungsweise dem BMG ist der Bundesrat der dritte entscheidende Akteur der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Er ist die Institution der Länder, in der die Ministerpräsidenten sich zu (gesundheits-)politischen Fragen äußern.

Der Gesetzgeber und die staatliche Gesundheitspolitik setzen den Rahmen, in dem die Partner im Gesundheitswesen ihre Entscheidungen treffen können. Dabei gilt es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, Krankheiten zu verhindern und ein effektives Gesundheitssystem zu gewährleisten.

Stand: 27. September 2024

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