Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums

Wegen seines breiten Aufgabenspektrums gehören vier nachgeordnete Behörden zum Geschäftsbereich des BMG. Diese Einrichtungen nehmen Forschungsaufgaben in unterschiedlichem Umfang wahr. Sie werden daher auch als "Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (FuE-Aufgaben)" bezeichnet. Ihre Forschungsaufgaben sind darauf gerichtet, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Durchführung von Fachaufgaben und die Politikberatung zu gewinnen. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist die Bereitstellung von sehr kurzfristig abrufbarer wissenschaftlicher Expertise für das Regierungshandeln bei gleichzeitiger Bearbeitung langfristig angelegter wissenschaftlicher Fragestellungen auf hohem, international vergleichbarem Niveau. Diese Einrichtungen tragen damit auch zum allgemeinen Erkenntnisgewinn bei. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Stand: 10. Juni 2024

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