Werbeverbot für Schönheits-OPs bei Jugendlichen
Werbungen für Schönheitsoperationen vermitteln häufig eine falsche Botschaft. Darum wollen wir Werbung für Schönheitsoperationen verbieten, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richtet.
Die neue Regelung soll als Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren an das Masernschutzgesetz angehängt werden.
Das Heilmittelwerbegesetz enthält bereits ein Verbot der Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Zudem sind Werbemaßnahmen verboten, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten. Da diese Regelung die Altersgruppe ab 14 Jahren nicht schützt, soll ein generelles Werbeverbot für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit zum Schutz von Jugendlichen im Heilmittelwerbegesetz eingeführt werden.
Jeder operative Eingriff birgt Gefahren für die Gesundheit. Gerade die Altersgruppe der Jugendlichen, die sehr empfänglich für Themen wie Schönheitsideal und Aussehen sind, soll vor Werbemaßnahmen geschützt werden, die Veränderungen mittels operativer plastisch-chirurgischer Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit zum Gegenstand haben. Deshalb wird entsprechende Werbung, die sich überwiegend oder ausschließlich an Jugendliche richtet, verboten. Dies gilt für jegliche Werbemaßnahmen, auch solche in sozialen Netzwerken.