Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und stationären Sektor eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Während es beim Arztbesuch oder dem Aufenthalt im Krankenhaus um die bestmögliche individuelle Versorgung geht, richtet der ÖGD sein Augenmerk auf die Gesundheit der gesamten Bevölkerung. Übergeordnete Aufgaben des ÖGD sind der Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung sowie die Beratung und Information.

Die Themen des ÖGD sind in verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung verankert:

  • auf Bundesebene (z. B. Bundesgesundheitsministerium, Bundesbehörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Robert Koch-Institut oder das Paul-Ehrlich-Institut)
  • auf Länderebene (Landesgesundheitsministerien und Landesämter bzw. Landesinstitute für Gesundheit)
  • und kommunaler Ebene (Gesundheitsämter*)

Die knapp 380 Gesundheitsämter in Deutschland übernehmen vielfältige Aufgaben, unter anderem:

  • Infektionsschutz (z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement)
  • Hygiene (z. B. Trinkwasser- oder Krankenhaushygiene)
  • Umweltmedizin (z. B. Altlasten)
  • Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Reihenuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen durch den Zahnärztlichen Dienst
  • Impfangebote
  • Gesundheitsberatungs- und Unterstützungsangebote (z. B. zur Kindergesundheit, Suchtberatung, Behindertenberatung, psychischen Gesundheit, zu HIV/Aids)
  • Begutachtungen
  • Durchführung bzw. Koordination von Projekten und Aktionen auf lokaler Ebene (z. B. Schulprojekten, Gesundheitstagen)
  • Netzwerkarbeit (z. B. Netzwerke der Suchtprävention oder psychischen Gesundheit, Gesundheitskonferenzen)
  • Gesundheitsberichterstattung

Durch den Pakt für den ÖGD wird der ÖGD in ganz Deutschland personell gestärkt, modernisiert und vernetzt.

*Hinweis: Neben der Bezeichnung „Gesundheitsamt“ gibt es auch die Bezeichnungen „Fachdienst Gesundheit“, „Abteilung/Sachgebiet Gesundheitswesen“ oder „Untere Gesundheitsbehörde“.

Stand: 28. Juni 2024

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