Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.

Gesetz 28.12.2016

Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Inkrafttreten: 01.01.2017

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 16.12.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 01.12.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 23.09.2016
Bundestag, 1. Lesung: 23.09.2016
Kabinett: 28.06.2016

Referentenentwurf: 26.04.2016
Referentenwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 621 KB)

Glossarartikel

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) werden zum einen die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Empfehlungen umgesetzt.

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Stellungnahmen

Stand: 28. Dezember 2016

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