Berichtspflicht der Länder zu Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen (Berichtsjahr 2019). Ergebnisbericht für das Bundesministerium für Gesundheit.
Seit 2017 sind die Länder verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit darüber zu berichten, wie und in welchem Umfang sie die Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf anfallende Investitionskosten fördern und wie sich diese Förderung auf die durchschnittlich anfallenden Investitionskosten für Pflegebedürftige auswirkt.
Für die in 2019 erfolgten Förderungen wurde das IGES-Institut beauftragt, die Berichte der Länder sowie die Daten des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu Investitionskostensätzen für vollstationär versorgte Pflegebedürftige auszuwerten. Der vorliegende Bericht gibt einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen in den einzelnen Ländern.
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