Gutachten zu den Wirkungen des Ausschlusses von Risikogruppen im Risikostrukturausgleich
Im Ausgleichsjahr 2021 wurde das Versichertenklassifikationsmodell des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) infolge des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) erstmals um ein Verfahren zum Ausschluss auffälliger Risikogruppen ergänzt. Dabei werden bestimmte Hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMGs) des Versichertenklassifikationsmodells aus dem Ausgleichsverfahren ausgeschlossen, die im Verlauf mehrerer Jahre besonders hohe Steigerungsraten aufweisen. Um die Auswirkungen dieses HMG-Ausschlusses zu überprüfen, wurde der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (Beirat) vom Gesetzgeber im Rahmen des GKV-FKG mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Wirkungen dieses Verfahrensteils beauftragt. Aus dem Untersuchungsauftrag des Gesetzestextes bzw. der Gesetzesbegründung hat der Beirat drei Forschungsfragen abgeleitet, die Kern des vorliegenden Gutachtens sind. Zunächst untersucht der Beirat die Auswirkungen der Einführung des Verfahrens zum HMG-Ausschluss. Insbesondere sind hierbei dessen Wirkungen auf die Manipulationsresistenz, die Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs, auf Risikoselektionsanreize sowie auf Anreize zu medizinisch nicht gerechtfertigten Leistungsausweitungen Schwerpunkt der Untersuchung (Forschungsfrage 1). Einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt stellt die Veränderung der Häufigkeit der vertragsärztlichen Diagnosen auf Ebene der HMGs dar (Forschungsfrage 2). Zudem werden die für die Durchführung des HMG-Ausschlussverfahrens in § 19 Absatz 4 RSAV festgelegten Schwellenwerte näher untersucht und bewertet (Forschungsfrage 3).