Untersuchung zur Verwendung von Leistungsausgaben der Vorjahre als zusätzliche Variablen im BAS-Klassifikationssystem
Mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) hat der Gesetzgeber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den Auftrag erteilt, „den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten in den vorangegangenen drei Jahren (Leistungsausgaben der Vorjahre) und den Leistungsausgaben eines Versicherten im Ausgleichsjahr 2019“ zu analysieren. Gleichzeitig wurde die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der notwendigen Daten geschaffen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es darzulegen, ob die Verwendung der Leistungsausgaben der Vorjahre zu einer Verbesserung der Prognostizierung der Folgekosten und zu einer Erhöhung der Zielgenauigkeit der Zuweisungen führen kann. Das Gutachten führt zunächst in den Hintergrund der Untersuchung ein (Kapitel 1). Es stellt den Stand der Forschung und die Berücksichtigung der Leistungsausgaben der Vorjahre im niederländischen Risikostrukturausgleich (RSA) vor, um daraus Erkenntnisse für den deutschen RSA abzuleiten (Kapitel 2). Die gewählten statistischen Bewertungskriterien werden vorgestellt (Kapitel 3). Anschließend wird die Da- tengrundlage inklusive vorgenommener Plausibilisierungsschritte beschrieben und deskriptiv analysiert (Kapitel 4). Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt eine explorative Modellentwicklung zur Berücksichtigung der Leistungsausgaben der Vorjahre im RSA (Kapitel 5). In einem weiteren Kapitel werden die Verfahrensaspekte beleuchtet, die vor einer möglichen Umsetzung zu beachten wären (Kapitel 6). Das Gutachten schließt mit einer Diskussion aller erarbeiteten Erkenntnisse ab (Kapitel 7).