Technische Informationen für Softwarehersteller, Krankenversicherungs- und Kostenträger
Informationen zu aktuellen Wartungsarbeiten
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es in unregelmäßigen Abständen dazu kommen, dass die Produktiv- oder Referenzumgebung des Implantateregisters Deutschland stundenweise nicht erreichbar sind. Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Dokument Wartungsarbeiten (siehe auch unten im Downloadbereich).
XML-Spezifikation für die Meldung
Die XML-Spezifikation und die zugehörige Technische Dokumentation für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen sind seit Mitte Juli in der Version 3.1.0 veröffentlicht. Sie basiert auf der Request-for-comments-Version 3.0.0 und den bis zum 17.05.2024 eingegangenen Kommentaren. Die aktuelle Version steht unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Diese Version 3.1.0 ist für das Jahr 2025 verbindlich. Sie beschreibt Meldung, Korrektur und Stornierung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten, Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie Aortenklappen. Die in dieser Version enthaltenen ICD- und OPS-Kodes werden ggf. Anfang November an die im Herbst erscheinende Endfassung des ICD und OPS angepasst. Als zusätzliche Datei ist eine Access-Datenbank enthalten, die die Spezifikationsinhalte im Mantel der IQTIG-QS-Basisspezifikation darstellt und eine Implementierungshilfe für Software-Hersteller bietet. Durch den Inhalt der Access-Datenbank werden bisherige Spezifikationsbestandteile nicht ersetzt, sondern um die Erfassungssicht ergänzt. Maßgeblich sind weiterhin die bisherigen Bestandteile der XML-Spezifikation.
Die RFC-Version stand Ihnen bis zum 17.05.2024 zur Kommentierung zur Verfügung. Kommentare erhalten haben wir von den folgenden Absendern:
- Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e. V.
- Dedalus HealthCare Group
- BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH
- CGM Clinical Europe GmbH
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Erstellt wird die Spezifikation vom Team des Implantateregisters Deutschland. Die Arbeitsgruppe Spezifikation (AG Spez), in der u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) , der Bundesverband Gesundheits- IT (bvitg) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertreten sind, steht dem Team bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Spezifikationen beratend zur Seite. In einer Untergruppe der AG Spez wurden die Weichen für eine Spezifikation für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen im Mantel der QS-Basisspezifikation gestellt. Die Protokolle der entsprechenden Workshops sowie ausgewählte Arbeitsergebnisse finden Sie unten im Downloadbereich.
XML-Spezifikation für die Prüfung der Meldebestätigung
Die Meldebestätigung des IRD dient Gesundheitseinrichtungen als Nachweis dafür, dass sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sind. Die Kostenträger können über eine vom IRD bereitgestellte Schnittstelle die Meldebestätigung prüfen.
Alle Vorgaben, nach denen die Prüfung einer Meldebestätigung über die vom IRD bereitgestellte Schnittstelle erfolgen soll, sind in der entsprechenden XML-Spezifikation sowie der zugehörigen Technischen Dokumentation enthalten. Sie steht unten im Downloadbereich zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort eine Datei, die – ausschließlich für Tests im Testsystem – vier gültige Kombinationen aus Melde-ID und Hash-Wert enthält.
Zugriff für Softwarehersteller auf die Referenzumgebung
Die Referenzumgebung des IRD in der Telematikinfrastruktur dient Softwareherstellern zu Testzwecken. Wenn Sie Hersteller eines Primärsystems sind und zu Testzwecken Zugriff auf die Referenzumgebung erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an support-implantateregister(at)d-trust.net und geben Sie darin Namen und Kontaktdaten Ihres Unternehmens sowie die Telematik-ID Ihrer SMC-B an.
Alle Endpunkte sind nach vorheriger Authentifizierung per SMC-B erreichbar. Dieses Authentifizierungsverfahren ist für die Übermittlung von Echtdaten in der Produktivumgebung erforderlich. Weitere Informationen zur Referenzumgebung finden Sie in der Technischen Dokumentation unten im Downloadbereich.
Sie haben Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle. Dies erreichen Sie per E-Mail über support-implantateregister(at)d-trust.net oder telefonisch über 030 2598-4316.
Technische Fragen von Softwareherstellern rund um die Schnittstellen beantwortet das Team des IRD in regelmäßig angebotenen Sprechstunden. Die nächste Sprechstunde findet von 13 bis 15 Uhr statt am:
12. Dezember
Wenn Sie daran teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, dem gewünschten Datum und dem Betreff „IRD: Anmeldung Sprechstunde“ an support-implantateregister(at)d-trust.net. Im Anschluss daran erhalten Sie die Zugangsdaten. Die Sprechstunde soll der Klärung der vorab übermittelten Fragen dienen. Ihre Fragen nehmen wir gerne bis zum Mittwoch in der Woche vor dem Termin entgegen. Senden Sie diese bitte an die genannte E-Mail-Adresse mit dem Betreff „IRD: Fragen Sprechstunde“.
Die Fragen und Antworten aus den Sprechstunden werden im Anschluss veröffentlicht. Alle Präsentationen finden Sie unten im Downloadbereich.
Downloadbereich
Die verschiedenen Spezifikationsversionen für die Meldung an die Vertrauens- und Registerstelle, für die Prüfung der Meldebestätigung sowie weitere Dokumente zum Download finden Sie jeweils unterhalb der folgenden Abschnitte.
Weitere Informationen
-
Implantateregistergesetz - IRegG
Gesetz zum Implantateregister Deutschland
-
Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV
Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland
-
Implantateregister-Gebührenverordnung – IRegGebV
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Implantateregistergesetz und der Implantateregister-Betriebsverordnung
-
Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD
Informationen des BMG zum Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland