Informationen für Gesundheitseinrichtungen

Ab der Aufnahme des Regelbetriebs sind Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle und medizinische Daten zu implantatbezogenen Maßnahmen an die Registerstelle zu melden. In dem Zusammenhang haben wir für Gesundheitseinrichtungen Informationen zu untenstehenden Themen zusammengestellt. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unser Rundschreiben vom 11. Oktober 2024.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten in unregelmäßigen Abständen dazu kommen kann, dass das Implantateregister Deutschland stundenweise keine Meldungen von implantatbezogenen Maßnahmen entgegennehmen kann. Dies kann auch die Webanwendung zur Selbstregistrierung betreffen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Dokument Informationen zu Wartungsarbeiten (siehe auch unten im Downloadbereich).

Allgemeine Informationen zum Register finden Sie in einer Präsentation, deren Inhalte im Rahmen der 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) zum Register vorgestellt wurden (siehe auch unten im Downloadbereich).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle. Dies erreichen Sie per E-Mail über support-implantateregister(at)d-trust.net oder telefonisch über 030 2598-4316.

Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen an die Register- und Vertrauensstelle keine personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten weiter, weder telefonisch noch in E-Mails, z. B. als Screenshot.

Downloadbereich

Stand: 20. November 2024

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