Impfen schützt gegen gefährliche Krankheiten!
01. April 2016. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland wieder einen Anstieg der Masernfälle. Durch strengere Regelungen im Bereich des Impfschutzes soll das Präventionsgesetz dazu beitragen, ähnlichen Krankheitsausbrüchen vorzubeugen.
"Die Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die man durchmachen sollte", heißt es fälschlicherweise oft hierzulande. Selten bringen Aussagen in einer derartigen Kürze gleich drei Fehleinschätzungen unter. Nein!
- Masern betreffen längst nicht nur Kinder – heutzutage stecken sich sogar vermehrt ungeschützte Jugendliche und Erwachsene an.
- Harmlos sind sie ebenfalls nicht – nicht bei möglichen Folgen wie Lungen- oder Gehirnentzündungen. Bei vier bis elf Fällen von 100.000 Masernkranken kann sogar die tödliche Gehirnentzündung SSPE auftreten.
- Die Masern "durchzumachen" sollte also auch keine Option sein. Es handelt sich vielmehr um eine gefährliche Krankheit, der man heute vorbeugen kann.
Impfen schützt!
Den wirksamsten Schutz vor der Infektionskrankheit sowie ihren möglichen Komplikationen bieten Impfungen. Doch der Blick auf die Zahlen der letzten Jahre offenbart Lücken, was die Immunisierung gegen Masern angeht. 2013 gab es 1.769 an das Robert Koch-Institut übermittelte Fälle. Die Zahl fiel im Jahr 2014 auf 442, stieg jedoch im vergangenen Jahr auf 2.464.
Der Minister nahm die Masernausbrüche zum Anlass, um im Präventionsgesetz den Bereich Impfschutz deutlich zu stärken.
Maßnahmen des Präventionsgesetzes
Die zuständigen Behörden auf Landesebene können ungeimpften Kindern vorübergehend den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Horten untersagen, wenn dort Masernfälle auftreten. Die im Gesetz vorgesehene obligatorische Überprüfung des Impfschutzes bei Gesundheitsuntersuchungen dient vor allem der Verbesserung von Beratung und Aufklärung. Schließlich richten sich zahlreichen Untersuchungen zufolge 90% der Menschen beim Impfen nach dem Rat ihres Arztes.
Auch Betriebsärzte können nun – zusätzlich zu Vertragsärzten – allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Medizinische Einrichtungen dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen, die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutz abhängig machen und ihre Beschäftigten so einsetzen, dass vermeidbaren Infektionsrisiken vorgebeugt wird.
Nationaler Aktionsplan
Auf der Nationalen Impfkonferenz in Berlin wurde am 18. Juni 2015 der "Nationale Aktionsplan zur Elimination von Masern und Röteln 2015 - 2020" vorgestellt.
Der Aktionsplan sieht vielfältige Maßnahmen vor, um den Impfschutz in Deutschland zu verbessern und benennt die mit der Umsetzung betrauten Akteure. Den Aktionsplan hat eine übergreifende Arbeitsgruppe verfasst. Daran beteiligt waren die Gesundheitsministerien der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen, das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Verband der Ersatzkassen.
Weitere Informationen
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Impfen
Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministeriums
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Masern
Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministeriums
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FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Masern
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Präventionsgesetz
Artikel des Bundesgesundheitsministeriums
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RKI
Übersichtsseite des Robert Koch-Instituts zum Thema Masern
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Impfen.info.de
Masern-Impfcheck auf www.impfen-info.de
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MMR-Hilfe
MMR-Entscheidungshilfe auf www.impfen-info.de
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Immer am Ball bleiben
Internetseite zum Präventionsgesetz www.immer-am-ball-bleiben.de