Lauterbach legt Hitzeschutzpläne vor
Auf der 2. Hitzeschutzkonferenz hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens Bundesempfehlungen für den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgelegt. Geschützt werden sollen insbesondere vulnerable Gruppen, die vor allem von den Folgen hoher Temperaturen betroffen sind. Neue Informationsangebote zum gesundheitlichen Hitzeschutz auf kommunaler Ebene runden die Empfehlungen ab.
Die Empfehlungen im Einzelnen
Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen zum Hitzeschutz:
- Das Konzept für die Umsetzung einer Kommunikationsstrategie und Kommunikationsleitfäden zu fünf ausgewählten Risikogruppen (Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose) ist auf der Webseite hitzeservice.de abrufbar.
Die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ wurde gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), dem Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) und unter Einbeziehung von Stellungnahmen verschiedener Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens erarbeitet. Empfohlen werden unter anderem:
- Benennung einer verantwortlichen Person für den Hitzeschutz und die Erstellung eines Hitzeschutzplans.
- Umfangreiche Aufklärung der Patientinnen und Patienten besonders in den Sommermonaten. Erfassung und Berücksichtigung individueller Risiken für hitzebedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen.
- Angemessene Lagerung wärmeempfindlicher Medikamente und Materialien.
- Bestimmung von Kühl-Zonen oder Erstellung von Lüftungskonzepten.
- Gesonderte Empfehlungen für die Hitze-Warnstufen 1 und 2, z.B.:
- Anpassung der Speise- und Getränkeversorgung.
- Verstärkte Beobachtung vor allem der vulnerablen Patientinnen und Patienten. Besonders heiße Zimmer sollten geschlossen werden.
- Mittel- bis langfristig: Berücksichtigung des Hitzeschutzes bei Neubauten, Umbauten und Renovierungsarbeiten. Umsetzung von technischen Hitzeschutzmaßnahmen (z.B. Fassadenbegrünung).
- Den Kliniken steht der Musterhitzeschutzplan (PDF, barrierefrei, 2 MB) als unverbindliche Empfehlung zur Verfügung.
Die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ wurde auf Initiative des BMG durch den Qualitätsausschuss Pflege beschlossen. Empfohlen werden unter anderem:
- Erstellung individueller Hitzeschutzpläne und Benennung einer verantwortlichen Person für den Hitzeschutz.
- Anmeldung zum Newsletter des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes.
- Ausreichende Sensibilisierung der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen.
- Vor und während der Hitzeereignisse sollten Pflegeeinrichtungen und -dienste u.a.:
- Einrichtungen abdunkeln und Kühl-Zonen einrichten,
- Wasser-, Wäsche-, Bedarfsartikel- und Hilfsmittelvorräte überprüfen,
- Pflegebedürftige Personen, Angehörige und Mitarbeitende umfassend aufklären,
- Pflegebedürftige hinsichtlich hitzebedingter Symptome verstärkt beobachten.
- Den Pflegeeinrichtungen und -diensten steht die bundeseinheitliche Empfehlung zur Verfügung.
Gesundheitlicher Hitzeschutz auf kommunaler Ebene:
- Die BZgA hat ein Infopaket „Hitzeschutz“ entwickelt und verschickt dieses an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der rund 11.000 Kommunen in Deutschland.
- Für die Zeit der Fußball-EM wird die BZgA gemeinsam mit dem Veranstalter mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de präsentieren.
Weitere Informationen
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Gesundheitsrisiko Hitze
Die spürbaren gesundheitlichen Folgen der Hitze können in den Sommermonaten gravierend sein. Hier finden Sie neben weiteren Informationen auch wichtige Fragen & Antworten zum Thema.
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HitzeService-Portal
Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen
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Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege
Bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten