Lauterbach legt Hitzeschutzpläne vor

24. Mai 2024

Auf der 2. Hitzeschutzkonferenz hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens Bundesempfehlungen für den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgelegt. Geschützt werden sollen insbesondere vulnerable Gruppen, die vor allem von den Folgen hoher Temperaturen betroffen sind. Neue Informationsangebote zum gesundheitlichen Hitzeschutz auf kommunaler Ebene runden die Empfehlungen ab.

Der Klimawandel wird Hitzeschutz zu einem Dauerproblem machen. Darauf muss Deutschland systematisch vorbereitet werden. Sonst sterben in jedem Sommer tausende Bürger unnötigerweise. Somit müssen wir uns an den Klimawandel anpassen und ihn gleichzeitig bekämpfen. Schon jetzt sind Hitzewellen häufiger und wärmer als noch vor zehn Jahren, aber das ist nur der Anfang. Gesundheitliche Folgen haben hohe Temperaturen besonders für Ältere, Kranke und Menschen im Freien. Ihnen helfen die Handlungsempfehlungen und Informationspakete, die wir jetzt für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunen oder z.B. die EM entwickelt haben. Hitzeschutz wirkt in der Summe vieler kleiner Maßnahmen – und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Dem dient auch unsere Hitzeschutzkonferenz.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Hitzeschutz ist uns als Ärztinnen und Ärzten ein wichtiges Anliegen, denn wir stehen in der Verantwortung, die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens bei Extremwetterereignissen zu erhalten. Doch allein können wir diese Aufgabe nicht bewältigen. Hitzeschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es gut, dass auch die Politik das Thema ernst nimmt, wie die heutige Fortschrittskonferenz zum Hitzeschutzplan für Gesundheit zeigt. Ein Anfang ist gemacht, aber am Ziel sind wir noch lange nicht. Daher wollen wir anlässlich des Hitzeaktionstags am 5. Juni gemeinsam mit vielen Partnern aufzeigen, was noch passieren muss, um Deutschland hitzeresilient zu machen.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer

Pflegebedürftige Menschen sind oft durch Hitze besonders gefährdet – weil sie Unterstützungsbedarf haben, in der Mobilität eingeschränkt sind oder allein durch ihr Alter vulnerabel. Denn der Körper tut sich im Alter zunehmend schwer damit, sich an hohe Umgebungstemperaturen anzupassen. Andere Faktoren wie ein verringertes Durstgefühl, Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen das Gesundheitsrisiko durch Hitze noch. Aber auch bei Beschäftigten in der Pflege kann im eng getakteten Pflegealltag die Belastungsgrenze durch Hitze und anstrengende körperliche Arbeit schnell erreicht werden.

Claus Bölicke, Geschäftsführender Vorstand im Verein „Qualitätsausschuss Pflege", Mitglied des Qualitätsausschuss Pflege (QAP) und Leiter der Abteilung Gesundheit, Alter und Behinderung beim AWO Bundesverband

Die Empfehlungen im Einzelnen

Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen zum Hitzeschutz:

  • Das Konzept für die Umsetzung einer Kommunikationsstrategie und Kommunikationsleitfäden zu fünf ausgewählten Risikogruppen (Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose) ist auf der Webseite hitzeservice.de abrufbar.

Die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ wurde gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), dem Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) und unter Einbeziehung von Stellungnahmen verschiedener Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens erarbeitet. Empfohlen werden unter anderem:

  • Benennung einer verantwortlichen Person für den Hitzeschutz und die Erstellung eines Hitzeschutzplans.
  • Umfangreiche Aufklärung der Patientinnen und Patienten besonders in den Sommermonaten. Erfassung und Berücksichtigung individueller Risiken für hitzebedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen.
  • Angemessene Lagerung wärmeempfindlicher Medikamente und Materialien.
  • Bestimmung von Kühl-Zonen oder Erstellung von Lüftungskonzepten.
  • Gesonderte Empfehlungen für die Hitze-Warnstufen 1 und 2, z.B.:
    • Anpassung der Speise- und Getränkeversorgung.
    • Verstärkte Beobachtung vor allem der vulnerablen Patientinnen und Patienten. Besonders heiße Zimmer sollten geschlossen werden.
  • Mittel- bis langfristig: Berücksichtigung des Hitzeschutzes bei Neubauten, Umbauten und Renovierungsarbeiten. Umsetzung von technischen Hitzeschutzmaßnahmen (z.B. Fassadenbegrünung).
  • Den Kliniken steht der Musterhitzeschutzplan (PDF, barrierefrei, 2 MB) als unverbindliche Empfehlung zur Verfügung.

Die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ wurde auf Initiative des BMG durch den Qualitätsausschuss Pflege beschlossen. Empfohlen werden unter anderem:

  • Erstellung individueller Hitzeschutzpläne und Benennung einer verantwortlichen Person für den Hitzeschutz.
  • Anmeldung zum Newsletter des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes.
  • Ausreichende Sensibilisierung der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen.
  • Vor und während der Hitzeereignisse sollten Pflegeeinrichtungen und -dienste u.a.:
    • Einrichtungen abdunkeln und Kühl-Zonen einrichten,
    • Wasser-, Wäsche-, Bedarfsartikel- und Hilfsmittelvorräte überprüfen,
    • Pflegebedürftige Personen, Angehörige und Mitarbeitende umfassend aufklären,
    • Pflegebedürftige hinsichtlich hitzebedingter Symptome verstärkt beobachten.
  • Den Pflegeeinrichtungen und -diensten steht die bundeseinheitliche Empfehlung zur Verfügung.

Gesundheitlicher Hitzeschutz auf kommunaler Ebene:

  • Die BZgA hat ein Infopaket „Hitzeschutz“ entwickelt und verschickt dieses an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der rund 11.000 Kommunen in Deutschland.
  • Für die Zeit der Fußball-EM wird die BZgA gemeinsam mit dem Veranstalter mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de präsentieren.
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