Identifizierung einer initialen Auswahl von Leistungsbereichen für eine sektorengleiche Vergütung

Eine Reihe von Leistungen eignen sich für die sektorengleiche Leistungserbringung. Diese Leistungen können sowohl von Krankenhäusern, als auch von niedergelassenen Ärzt:innen erbracht werden. Deutschland hat eine Öffnung der Sektoren für eine bedarfsgerechte Leistungserbringung bereits 1992 mit der Einführung des ambulanten Operierens eingeleitet und 2004 um stationsersetzende Leistungen erweitert. Dennoch bleibt der Anteil des ambulanten Sektors an der sektorengleichen Leistungserbringung deutlich hinter dem in anderen Ländern zurück. Ursächlich hierfür ist eine finanzielle Besserstellung der stationären gegenüber der ambulanten Leistungserbringung.

Viele OECD-Länder haben in den letzten zwei Jahrzehnten finanzielle Anreize eingeführt, um den ambulanten Anteil sektorengleich erbringbarer Leistungen zu stärken. Sie starteten oftmals mit einer Auswahl an Leistungsbereichen, die sukzessive erweitert wurde. Als Kriterien für die initiale Auswahl der Leistungsbereiche zogen sie eine Kombination aus hohem Fallzahlvolumen, geringem Schweregrad und kurzen Verweildauern heran. Im Folgenden erweiterten sie ihre Liste schrittweise, beispielsweise indem sie den nächsthöheren Schweregrad hinzuzogen oder die zu inkludierende Verweildauergrenze erweiterten. Dieser Ansatz kann Deutschland als Orientierung dienen und wurde im Rahmen dieses Gutachtens repliziert. Dabei wurden Leistungsbereiche ausgewählt, die Teil des AOP Katalogs sind, eine geringe Verweildauer aufweisen und durch ein hohes stationäres Fallzahlvolumen charakterisiert sind. Auf Basis dieser Auswahlkriterien konnten 30 Leistungsbereiche ausgewählt werden. Sie verfügen über ein Gesamtvolumen von rund 2,9 Millionen Fällen mit einer Verweildauer von ein bis drei Tagen, davon knapp 1,4 Millionen mit einer Verweildauer von einem Tag. Für diese Leistungsbereiche könnten in Deutschland sektorengleiche Pauschalen implementiert werden.

Bei der Implementierung einer sektorengleichen Vergütung ist darüber hinaus zu entscheiden, wie die Anreizstruktur der Vergütung ausgestaltet werden soll. Dabei kann in Option 1 der Ressourcenverzehr des jeweiligen Settings berücksichtigt werden, wodurch die Vergütung für ambulante Leistungen deutlich unter jener für stationäre Leistungen angesetzt wird. In Option 2 erfolgt eine Gleichsetzung der ambulanten und stationären Leistungserbringung, die zu einer Überdeckung der ambulanten und einer Unterdeckung der stationären Leistungserbringung führt und damit einen Anreiz zur Leistungsverlagerung darstellt. In Option 3 erfolgt eine politische Preissetzung, in welcher der Preis für die ambulante Leistungserbringung sogar über jener für die stationäre Leistungserbringung liegt. Dies intensiviert die Anreizwirkung des vorherigen Ansatzes. Deutschland muss sich bei der Wahl der Option zwischen der Stärke des Anreizes auf der einen, und dem finanziellen Ressourcenaufwand auf der anderen Seite entscheiden.

Gesundheit

Abschlussbericht Stand: März 2021 Seiten: 39

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