Arzneimittelsicherheit
Arzneimittel bedürfen, bevor sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, grundsätzlich einer behördlichen Zulassung. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens weist der pharmazeutische Unternehmer die Wirksamkeit, die pharmazeutische Qualität und die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nach.
Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
Insbesondere wird bei der Zulassung der Nutzen in Abwägung zu den Risiken für Patientinnen und Patienten untersucht. Nicht umsonst dauert es Jahre, bis ein Arzneimittel nach seiner Entwicklung auch tatsächlich den Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht. Aber auch während und nach der Marktzulassung finden laufend Kontrollen statt. Für die regelmäßige Überprüfung von Sicherheit und Qualität sorgen eine ganze Reihe staatlicher Behörden – wie zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Bundesebene, aber auch die zuständigen Landesbehörden.
Fragen Sie in Ihrer Praxis oder Apotheke
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ – Dieser inzwischen allgemein bekannte Satz weist darauf hin, dass vor der Anwendung eines Arzneimittels die Packungsbeilage aufmerksam gelesen werden sollte oder eine Beratung über Anwendungsrisiken erfolgen sollte. Jedoch treten bei Weitem nicht alle für ein Arzneimittel angegebenen Nebenwirkungen bei jeder Anwenderin oder jedem Anwender auf. Deshalb ist das Gespräch mit der Apothekerin oder dem Apotheker sowie mit der Ärztin oder dem Arzt über Anwendung und Dosierung von Arzneimitteln wichtig. Dabei können zum Beispiel auch Fragen zu den Informationen auf Beipackzetteln angesprochen werden. Diese Packungsbeilagen dienen im Wesentlichen der Aufklärung über den Gebrauch sowie mögliche Nebenwirkungen des jeweiligen Arzneimittels.
GKV-Versicherte, die dauerhaft für mindestens 28 Tage drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden, haben seit Oktober 2016 zudem Anspruch auf einen Medikationsplan. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapie insbesondere bei multimorbiden Patientinnen und Patienten sicher zu gestalten und für die Ärztin und den Arzt, die Apothekerin und den Apotheker und den Versicherten Transparenz im Hinblick auf die jeweils angewandten Arzneimittel zu schaffen.
Gleichgewicht zwischen Innovation und Gerechtigkeit
Wer in Deutschland krank wird, kann sich auf eine Versorgung mit guten Arzneimitteln verlassen. Gerade die Fortschritte in der Arzneimitteltherapie sind untrennbar mit der hohen Qualität der Gesundheitsversorgung verbunden. Die Ausgaben für Arzneimittel sind in den letzten Jahrzehnten jedoch stark angewachsen. Es ist die Aufgabe der Gesundheitspolitik, dafür zu sorgen, dass die Ausgaben nicht ungebremst weiterwachsen, denn das würde die Beitragslast der Versicherten in unvertretbarer Weise erhöhen. Genauso muss sie aber darauf achten, dass den Patientinnen und Patienten auch zukünftig die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung stehen. Das setzt wiederum voraus, dass Arzneimittelhersteller einen Teil ihrer Kosten über die Arzneimittelpreise refinanzieren können und im Übrigen die Förderbedingungen für die Forschung in Deutschland attraktiv gestaltet sind. Es geht also um den Ausgleich unterschiedlicher Interessen.