Heilpraktikeranwärter-Leitlinie
Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter Beteiligung der Länder Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern entwickelt.
Die Leitlinien sind am 22. Dezember 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 22. März 2018 in Kraft getreten. Sie dienen als Grundlage für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten einer Heilpraktikeranwärterin oder eines Heilpraktikeranwärters und damit als Grundlage für die Entscheidung, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten erwarten lässt.