Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Mitglieder vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang weiterhin ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Anschließend zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 Euro im Monat; Stand 2021), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Das Bild zeigt einen Menschen im Bett mit Fieberthermometer. Außerdem ist ein Kalenderblatt und Geld zu sehen. In dem Bild steht: Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt; beträgt 70% des regelmäßigen Brutto-Gehalts, höchstens 90% des Netto-Gehalts; ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zeitlich begrenzt.

Wie lange erhalten Eltern Krankengeld, wenn ihre Kinder krank sind?

Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Nach dem Auslaufen der durch die Corona-Pandemie bedingten Sonderregelungen wurde der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für die Jahre 2024 und 2025 von 10 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil und für Alleinerziehende von 20 auf 30 Tage angehoben. Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von 35 Tagen bzw. 70 Tagen für Alleinerziehende.

Darüber hinaus hat der Elternteil, der das Kind während einer stationären Behandlung im Krankenhaus begleitet, ab 2024 unbegrenzt für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld.

Dauer der Zahlungen von Krankengeld im Jahr 2023

Gesetzlich versicherte Kinder unter 12 Jahren je Elternteil Alleinerziehende
ein Kind max. 15 Arbeitstage max. 30 Arbeitstage
zwei Kinder max. 30 Arbeitstage max. 60 Arbeitstage
drei und mehr Kinder max. 35 Arbeitstage max. 70 Arbeitstage

Anträge auf Kinderkrankengeld können bei der Krankenkasse gestellt werden. Krankenkassen können ein spezielles Antragsformular für das erweiterte Kinderkrankengeld verwenden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Stand: 15. Februar 2024

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