Krankenhauslandschaft
Die gesundheitliche Versorgung gliedert sich gegenwärtig in drei wesentliche Bereiche: Die Primärversorgung (ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte), die Akutversorgung (stationäre Versorgung im Krankenhaus) und die Rehabilitation.
Vergleichsweise schwere Erkrankungen erfordern unter Umständen eine dauerhafte ärztliche Beobachtung, pflegerische Betreuung oder eine aufwändige Behandlung. Diese Leistungen können möglicherweise nur in Einrichtungen erbracht werden, die über entsprechende Spezialisten und die erforderlichen medizintechnischen Geräte verfügen, sodass ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig ist.
In unserem Gesundheitssystem haben Krankenhäuser die Aufgabe, die stationäre Versorgung flächendeckend und in hoher Qualität sicherzustellen. Neben den Krankenhäusern kann eine stationäre Unterbringung mit Unterkunft und Verpflegung auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.
Damit nach einem Krankenhausaufenthalt eine zielgerichtete Anschlussversorgung erfolgen kann, sind Krankenhäuser verpflichtet, Patientinnen und Patienten ein sogenanntes Entlassmanagement anzubieten. Hierfür wird der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Hierdurch soll ein nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege gewährleistet werden. Wenn Pflegebedürftige aus dem Krankenhaus entlassen werden, müssen die Pflegeeinrichtungen einbezogen werden. Daher soll es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus und den mit der Pflegereform eingeführten Pflegeberaterinnen und –beratern geben.
Organisation der Krankenhäuser
Die stationäre Versorgungslandschaft hat verschiedene Träger. Neben den Einrichtungen in öffentlicher bzw. kommunaler Trägerschaft werden stationäre Einrichtungen auch von freigemeinnützigen Trägern – zum Beispiel von Wohlfahrtsverbänden – oder privaten Trägern betrieben.
Diese Vielfalt bildet sich auch in der Mitgliederstruktur der im Jahr 1949 gegründeten Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ab. Die DKG ist der bundesweite Zusammenschluss der zwölf Spitzen- und 16 Landesverbände von Krankenhausträger (Landeskrankenhausgesellschaften). Die DKG ist Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.