§ 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV sieht vor, dass das BAS ab dem 1. Dezember 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Dienstleistern dazu berechtigt, festzustellen, ob die bei einem Vorhaben vorgesehenen informationstechnischen Maßnahmen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen.
Hierfür stellt das BAS den IT-Dienstleistern und interessierten Krankenhausträgern nach § 21 Absatz 5 Satz 2 KHSFV eine kostenfreie Schulung auf der Homepage des BAS zur Verfügung.
Die IT-Dienstleister sollen durch die Schulung befähigt werden, zu bewerten, ob geplante Fördervorhaben nach dem Krankenhauszukunftsfonds dem Grunde nach förderfähig sind. Ebenfalls sollten sie nachvollziehen können, ob die geplanten Vorhaben auch hinsichtlich der zeitlichen, finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen realisiert werden können. Zum Erwerb der Berechtigung muss im Anschluss ein Online-Fragebogen bezüglich der vermittelten Inhalte erfolgreich abgeschlossen werden.